Arbeitszeiterfassung – Die wichtigsten Informationen für Ihr Unternehmen

Arbeitszeiterfassung nicht als lästiges Kontrollsystem, sondern als positives Instrument zur Verbesserung begreifen

Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 14. Mai 2019) hat zum Schutz der Arbeitnehmerrechte entschieden, dass Unternehmen dazu verpflichtet sind die Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen zu erfassen. Ein Arbeitszeiterfassungssystem soll dafür sorgen, dass die Mindestruhezeiten, Obergrenzen für wöchentliche Arbeitszeit und auch die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen tatsächlich eingehalten werden.

Die Skepsis vieler Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist hier fehl am Platz, beide Seiten profitieren bei Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen gleichermaßen. Der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der ArbeitnehmerInnen wird verbessert und Überarbeitungsszenarien wird vorgebeugt.

Vorher waren Unternehmen laut Arbeitszeitgesetz nur dazu verpflichtet Mehrarbeit zu erfassen, demnach handelt es sich eindeutig um eine Verschärfung der Gesetzeslage. Gerade kleine Betriebe denken sicherlich direkt an den Mehraufwand oder die Kosten, die daraus entstehen.

 

Etablierung und Kosten einer Arbeitszeiterfassung

Ein Arbeitszeiterfassungssystem muss nicht teuer sein. Es wird keine bestimmte Art der Arbeitszeiterfassung vorgeschrieben. Jede Form der Arbeitszeiterfassung ist möglich, da je nach Betrieb oder vorhandenen Mitteln andere Systeme zu empfehlen sind. Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Arbeitszeiten der ArbeitnehmerInnen so genau wie möglich und wahrheitsgemäß erfasst werden und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden.

Die MitarbeiterInnen sollten über die Arbeitszeiterfassung informiert und eingeführt werden. Besprechung, wie die Angestellten das System annehmen und nutzen, sollte nach einer gewissen Eingewöhnungszeit erfolgen. Es ist festzulegen, wer Zugriff auf die Arbeitszeiterfassung hat und welche Zuständigkeiten bestehen (DSGVO beachten). Empfehlenswert ist es die Arbeitszeitdaten von beiden Parteien gegenzeichnen zu lassen, um so den Wahrheitsgehalt zu gewährleisten. Die zuständigen Behörden können jeder Zeit, besonders bei Verdacht auf Schwarzarbeit, die Einsicht in die Arbeitszeitdaten einfordern. Ob schriftlich oder mit externer Software, wichtig ist, dass die Daten bis zu zwei Jahre aufbewahrt werden müssen.

Letzten Endes gilt, jedes Arbeitszeiterfassungssystem ist nur so gut, wie die Person, die es bedient. Die Förderung einer gesunden Pausenkultur und ein gesundes Vertrauensverhältnis untereinander sind weiterhin unerlässlich. Welches Arbeitszeiterfassungssystem für Ihren Betrieb das Beste ist lässt sich nicht pauschal sagen und wie die Arbeitszeiterfassung erfolgen soll, dazu liegen keine konkreten Vorgaben vor. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein leicht verständliches und sicheres System zur Arbeitszeiterfassung.

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