Lösungen für das Gesundheitsmanagement in KMU

Das passt wie Faust auf Auge

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und gesundheitsfördernde Maßnahmen sind bei großen Konzernen längst angekommen. Eigene Expertenteams und Abteilungen implementieren ein ganzheitliches BGM, dazu werden Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig erstellt und dokumentiert. Große Unternehmen buhlen so um MitarbeiterInnen und verbessern ihr Ansehen.

 

Wenn Riesenkonzerne sich eigene BGM-Abteilungen, eigene Ärzte und Fitnessstudios leisten, muss  das mein kleiner Betrieb doch nicht?! – Fehlanzeige jeder Betrieb wird davon profitieren.

Kleinstbetriebe (1-10 Beschäftigte) und Kleinbetriebe (11-50 Beschäftigte) sind gleichermaßen gesetzlich verpflichtet wie Großkonzerne, die mehr als 500 Beschäftigte aufweisen. Es ist nicht vorgeschrieben wie eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und dokumentiert werden muss. Fakt ist der Arbeitgeber ist zum Handeln verpflichtet. Ungeachtet dessen, ob es sich um 2 oder 2000 MitarbeiterInnen handelt. Seit Oktober 2015 ist im Arbeitsschutzgesetz fest verankert, dass der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren hat (ArbSchG §§3-6).

 

Betrachten wir die Statistiken zu der Thematik mal etwas genauer:

Hierbei ist vor allem auffällig in welchem Segment überhaupt eine Studie durchgeführt wird und wie sich das Sample streut. Das Gefährdungsbarometer 2017 befasst sich mit den Ressourcen von ArbeitnehmerInnen, kritischen Belastungsfaktoren und dem Zusammenhang von Belastungsfaktoren und subjektiver Arbeitsfähigkeit. Nach dem Blick in die Stichprobe wird klar, dass nicht alle Sektoren gleichermaßen betroffen sind. Die Häufigkeit der Kleinstbetriebe (4%) und der Kleinbetrieben (9%) erscheinen gegenüber der Großkonzerne (72%) eher im sehr kleinen Anteil.1 In dieses Segment bewegen sich vorzugsweise Arztpraxen, Physiotherapeuten, Architektur- und Ingenieurbüros, Einzelhandelsgeschäfte, Handwerker jeglicher Bereiche. Wer alleine die paar Branchen liest, kann sich schon im eigenen Umfeld im Kopf zusammen zählen, wie viele Betriebe es wirklich betrifft. Dies lässt sich auch genauer in Zahlen festhalten. Klein- und Kleinstunternehmen bilden ca. 96% der Unternehmen in Deutschland ab. Was für ein großes Potential. Hier sprechen wir über ca. 30,9 Millionen Beschäftigten, was wiederum rund 70%  aller Beschäftigten in Deutschland entspricht. Deutlich wird, dass rund ein Fünftel der Beschäftigten in Deutschland keinen Zugang zu einem etablierten betrieblichen Gesundheitsmanagement hat und somit keine Möglichkeiten auf eine Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Betreuung haben.2

Die Dachevaluation 2014 der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), sowie die Berufsgenossenschaft und die deutsche gesetzliche Unfallversicherung geben an, je kleiner ein Unternehmen ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung und somit einem aktiven betrieblichen Gesundheitsmanagement. Nach dem Gefährdungsbarometer 2016 wird deutlich, dass Kenntnisse und Umsetzung zur Gefährdungsbeurteilung deutlich differential auftreten. Bei dieser Studie handelte es sich um die aktuelle Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben. 27% der Unternehmen sind nicht über die gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen informiert, 36% der Unternehmen setzten die Etablierung dieser Verpflichtung nicht um. 3

Der Frage nach weiteren Gründen, warum nun Kleine und Mittelständische Betriebe kein umfängliches BGM implementieren, wird im bald erscheinenden Artikel nachgegangen. Bis dahin finden Sie alle wichtigen Informationen unter http://www.unternehmerhaus.eu/themen/betrieblichesgesundheitsmanagement/.

 

 

 

Quellen:

1 EO-Institut Gefährdungsbarometer (2017):

http://neu.eo-institut.de/wp-content/uploads/2017/03/EOI_GB_Studie_2017_Bericht.pdf

(Recherche am 9.08.18)

 

2 BKK Gesundheitsreport (2016): „Gesundheit und Arbeit.“

https://www.bkk-dachverband.de/fileadmin/publikationen/gesundheitsreport_2016/BKK_Gesundheitsreport_2016.pdf  

(Recherche am 9.08.18)

 

3Onlinebericht Sicherheitsbeauftragter und Sicherheitsingenieur (2016): 

„Fachbeitrag Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen in Klein- und Kleinstbetrieben.“

(Recherche am 9.08.18)

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