Homeoffice oder eher Mobile Office?

Kennen Sie die Unterschiede?

Wichtige Informationen rund um Schutzmaßnahmen, Steuer und Unfallversicherung!

Ganz selbstverständlich sprechen wir von der Arbeit im Home-Office, doch arbeiten Ihre Angestellten nicht eher im Mobile-Office? Zu Beginn der Corona-Pandemie wurden die ArbeitgeberInnen angehalten, sinnvolle Einigungen mit Ihren Angestellten zu treffen, um persönlichen Kontakt zu vermeiden. Für einige Berufsgruppen bot sich das Home-Office an und die Arbeit wurde kurzerhand in heimische Wohnzimmer und an den Küchentisch verlegt.

 

Home-Office (Telearbeit)

Der Begriff Home-Office wird sehr selbstverständlich verwendet, dabei kennt die klaren Abgrenzungen zu dem eher selten verwendeten Begriff Mobile-Office kaum einer. Home-Office (veraltet Teleheimarbeit) bezeichnet das ortsgebundene Arbeiten von zu Hause aus.  Hier erweist sich der Begriff ortsgebunden als relevant, denn es wird von einem Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden, in Form eines festen Arbeitsplatzes am Schreibtisch oder im dafür vorgesehenen Büroraum ausgegangen. Jedoch verfügen die wenigsten ArbeitnehmerInnen über derartige Räumlichkeiten. In der Praxis wird der Begriff regelmäßig als Oberbegriff für verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten der Arbeit von zu Hause verwendet und verliert so an Trennschärfe.

Gerade im Hinblick auf die jeweils zu beachtenden Schutzvorschriften ist eine Differenzierung immens wichtig. Home-Office (Telearbeit) erfordert klare Rahmenbedingungen, die im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt werden müssen. Zudem setzt Home-Office die feste Einrichtung eines Arbeitsplatzes voraus und dieser unterliegt den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung.

 

Mobile-Office

Beim Modell Mobile-Office bewegt sich der Arbeitsplatz mit dem/der ArbeitnehmerIn. Im Vertrieb oder Branchen, in denen viele Dienstreisen anfallen ist häufig die Rede von Mobile-Office. Mobiles Arbeiten meint, dass die Angestellten zeitweise an beliebigen Orten ihre Arbeit verrichten, ohne dafür einen festen Arbeitsplatz im privaten Raum oder im Unternehmen zu benötigen. Es wird im Zug, Hotel, Café oder eben in der Corona-Pandemie spontan am Esstisch oder im Garten gearbeitet. Da hier kein fest eingerichteter Arbeitsplatz geschaffen und genutzt wird unterliegt das Arbeiten im Mobile-Office nicht dem Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung.

 

Home-Office – Steuererleichterung – Kleiner Überblick

Die Frage zur steuerlichen Betrachtung von Räumen, die für das Home-Office genutzt werden, wird sicherlich aufkommen. Auch die Zeiten des Home-Office während der Corona-Pandemie sind unter Umständen steuerlich absetzbar. Das genutzte häusliche Arbeitszimmer muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise die hauptsächliche Nutzung für die private Erwerbstätigkeit. Das Arbeitszimmer sollte aussehen wie ein Büro – ein Fernseher oder eine Schlafcouch machen es zum Gästezimmer. Dieser Logik folgend sind auch Arbeitsecken am Esstisch oder Wohnzimmer nicht steuerlich absetzbar, da die Funktion nicht ausschließlich der eines häuslichen Arbeitszimmers dient. Häusliche Arbeitszimmer müssen per Definition abgegrenzt und abschließbar sein.

In welcher Höhe die Kosten für ein Home-Office steuerlich absetzbar sind hängt auch mit dem zeitlichen Nutzungsumfang des Arbeitsplatzes zusammen. Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und das Home-Office wird mindestens 5 Tage die Woche genutzt, dann ist eine volle steuerliche Absetzung der Raumkosten als Werbungskosten möglich. Bei 3 Tagen qualitativ gleichwertiger Arbeit im Home-Office ist das Home-Office ebenfalls absetzbar. Bei Fragen rund um die steuerliche Absetzbarkeit ist immer der/die SteuerberaterIn zu konsultieren.

 

Unfallversicherung im Home-Office? 

Home-Office, sowie mobile Arbeit stehen grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz greift aber nur dann, wenn der Schadensfall im direkten Zusammenhang mit der tatsächlichen Arbeitstätigkeit steht. Unfälle ohne direkten Bezug zur Arbeitstätigkeit sind auf anderem Wege zu versichern, die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht.

Mobile-Office oder Home-Office? Bei beiden Modellen stehen Sie als ArbeitgeberIn in der Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Angestellten. Es erwächst in beiden Fällen die Verpflichtung genau zu überprüfen, ob der Home-Office-Arbeitsplatz Gefährdungen vorweist. Da Sie nicht vor Ort sind müssen Sie sich auf Ihre Angestellten verlassen, sowie regelmäßigen Kontakt pflegen und mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung Ihren Pflichten nachkommen.

 

Schutzmaßnahmen

Für beide Arbeitsmodell Home-Office und Mobile-Office gilt grundsätzlich das Arbeitsschutzgesetz, damit einhergehend die Verpflichtung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Diese dient als ein geeignetes Mittel, um die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes zusätzlich zu gewährleisten. Insbesondere die Einhaltung der Pausen ist zu beachten, um Stress und Erschöpfung entgegenzuwirken. Die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung sind dann zu beachten, wenn Ihre Beschäftigten regelmäßig Arbeitsgeräte wie Laptop, Tablet oder auch Smartphone für die Arbeit verwenden.

 

 

Quellen:

  • Haufe.de – Häusliches Arbeitszimmer unter: https://www.haufe.de/thema/haeusliches-arbeitszimmer/ (Recherche am 12.05.2020)
  • VBG-Unfallversicherung – unter: http://www.vbg.de/DE/3_Praevention_und_Arbeitshilfen/2_Themen/02_Arbeitsstaetten_gestalten/7_Arbeitsstaettenverordnung_2016/Arbeitsstaettenverordnung_node.html (Recherche am 12.05.2020)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik – unter: https://www.bghw.de/presse/newsletter/newsletter-3-2018/homeoffice-oder-telearbeit (Recherche am 25.05.2020)
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