Tantieme-Regelung

Tantieme-Regelung GGF, GF

Tantieme-Regelung für Gesellschafter-Geschäftsführer/innen, Geschäftsführer/innen, und leitende Angestellte

 

Erfahren Sie, wie Sie das Betriebsrentenrecht für die Einmalzahlung (z.B. aus Tantiemen) richtig nutzen. Nicht nur für den Ruhestand vorsorgen, sondern auch jetzt schon Vorteile erzielen ohne das Bilanzrisiken das Unternehmen belasten.

Die Lösung:

 

Beitragsorientierte Leistungszusage

 

⇒ jährlich freie Entscheidung welche Gehaltsbestandteile der Entgeltumwandlung in Form von Vorsorge zugeführt werden sollen (Sonderzahlungen, Tantieme)

⇒ Möglichkeit die Besteuerung dieser Gehaltsbestandteile in das Rentenalter zu verlagern

⇒ bilanzneutral (nach Bilanzmodernisierungsgesetz)

⇒ Insolvenzsicher

 

 

Wir kümmern uns für Sie um:

  • Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
  • Ihre Meldepflichten in der BAV
  • Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

 

Kurz gesagt: Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!

Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!

 

 

Unbeschwert für den Ruhestand vorsorgen und jetzt schon Vorteile davon haben – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr


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