Warum die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb gerade jetzt so wichtig ist!

In herausfordernden Zeiten auf die Gefährdungsbeurteilung verlassen

Sind Sie sich Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber bewusst?

Das eine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, gegenüber den ArbeitnehmerInnen besteht ist hinlänglich bekannt, aber was bedeutet das genau? Oft sind gerade die Dinge, die wir für bekannt und selbstverständlich halten, nicht ganz klar oder werden nicht ausreichend ernst genommen. Diese herausfordernde Zeit, in der sich alle Unternehmen gerade befinden zeigt uns, dass nichts selbstverständlich ist. Es wird umgedacht, Werte verschoben, Arbeitsmethoden angepasst, Digitalisierung vorangetrieben, aber gleichzeitig auf Post und Telefon verlassen und insgesamt wird eines deutlich, die Sorge um die Gesundheit bestimmt einen Großteil davon.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ist eine Grundkomponente des Arbeitssystems, so wie der Arbeitnehmer eine Treuepflicht (Verschwiegenheit und Weisungsbefugnis) zu erfüllen hat, so ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Fürsorge zu übernehmen. Die Fürsorgepflicht muss nicht explizit im Arbeitsvertrag genannt werden und darf in keinem Falle ausgeschlossen oder begrenzt werden.

Was Rückt die Führsorgepflicht im Moment so in den Fokus?

Die Fürsorgepflicht wird schnell ausschließlich auf die Gesundheit bezogen, weshalb gerade jetzt dieser Pflicht nachgegangen werden muss. Infektionsschutzmaßnahmen sind verpflichtend und im eigenen Interesse, zur Aufrechterhaltung des Betriebes und im Sinne des Schutzes von MitarbeiterInnen und KundInnen nicht wegzudenken. Oftmals wird vergessen, dass die Fürsorgepflicht viel weiter darüber hinaus geht. Die Fürsorgepflicht ist so vielfältig, wie die verschiedenen Vorschriften und Gesetze, aus denen sie abzuleiten ist. Im Bundesgesetzbuch unter § 618 ist die Verpflichtung zu Schutzmaßnahmen geregelt, bei deren Nichteinhaltung Schadensersatzregelungen vorgesehen sind. Bei Nichteinhaltung der Fürsorgepflicht sind in besonders schwerwiegenden Fällen auch Strafverfahren oder Geldbußen möglich.

Die weiteren Fürsorgepflichten ergeben sich aus diesen Gesetzen und Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Mutterschutzgesetz
  • Unfallverhütungsvorschriften der einzelnen Berufsgenossenschaften
  • Allgemeines Gleichstellungsgesetz
  • Datenschutzgrundverordnung

Die Gefährdungsbeurteilung als größte Unterstützung

Es ist nicht notwendig bei der Vielzahl an Vorschriften, in Panik zu verfallen, sondern sich der Verantwortung einmal mehr bewusst zu werden. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass durch die richtige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der Großteil der Fürsorgepflichten logisch zusammengefasst und umsetzbar gemacht wird. Darüber hinaus ergeben sich viele Verbesserungspotentiale und Kostenfresser werden aufgedeckt. Wir übernehmen für Sie die Erstellung einer passgenauen Gefährdungsbeurteilung, diese beinhaltet die Überprüfung der Umsetzung, der oben genannten Gesetze und Vorschriften. Bei Auffälligkeiten unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen.

Fürsorgepflicht in der Corona-Krise

Die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen fällt unter die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.  Schwerwiegende Arbeitsausfälle, erneute Schließungen durch Neuinfektionen oder Verdachtsfälle sollen dadurch vermieden werden. Die Fürsorgepflicht verfolgt so gleichermaßen ein Eigeninteresse, wie auch ein Fremdinteresse.

Das Eigeninteresse des Arbeitgebers ist die Vermeidung von Betriebsausfall und Sanktionen durch die Gefährdung der MitarbeiterInnen.

Das Fremdinteresse liegt bei den MitarbeiterInnen, sich in allen Bereichen auf den Arbeitgeber verlassen und vertrauen zu können.

Die Empfehlung war und ist, wenn möglich die MitarbeiterInnen im Home-Office weiterarbeiten zu lassen. Doch wie sieht eigentlich die Realität aus? Die wenigsten haben ein ausgestattetes Arbeitszimmer, sondern arbeiten am Esstisch. Die neuen Schutzmaßnahmen, neue Home-Office Möglichkeiten oder neue Aufgabenbereiche erfordern eine Neubetrachtung des Ist-Zustandes. Die Gefährdungsbeurteilung gibt daraufhin Auskunft über die Einhaltung der Maßnahmen, die Zufriedenheit und gesundheitliche Situation der MitarbeiterInnen, um vorschriftsgemäßes Weiterarbeiten zu gewährleisten. Zudem wird die Effektivität der Home-Office Strukturen offengelegt und somit ein direktes Feedback gegeben, ob und in welchem Bereich Optimierungen angebracht werden müssen.

Zum Thema Home-Office folgen in Kürze informationsgeladene und hilfreiche News. Bleiben Sie gesund!

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