Welches Kreditprogramm kann Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen?

Eine Übersicht der Möglichkeiten

Es ist die Rede vom größten Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, doch was wird genau beschlossen und wohin genau gehen die Gelder? Mit einem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) wurde ein Ausgabenvolumen von rund 122,5 Milliarden Euro beschlossen. Mit diesen Geldern sollen gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen gemildert werden. Insbesondere Kleinunternehmen und Soloselbstständige, die ohne Überbrückungshilfen existenziell durch die Corona Pandemie gefährdet wären sollen Unterstützung erfahren. Die Mittel für das Arbeitslosengeld II und für die Grundsicherung im Alter werden aufgestockt.

Ein Wirtschaftsstabilisierungsfond wird zunächst bis Ende des Jahres eingerichtet. Dieser Fond richtet sich insbesondere an große Unternehmen und dient als Ergänzung zu den KfW- Sonderprogrammen, welche seit dem 23. März 2020 verfügbar sind. Der Fond beinhaltet jeweils 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen und zur Refinanzierung der Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und weitere 400 Milliarden Euro für Bürgschaften.

Der Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan beinhaltet auch das „Schutzschild für Unternehmen“, welches   im vorherigen Newsbeitrag dargestellt wurde. Teil dieses Schutzschildes ist das „Milliarden Schutzschild für Betriebe und Unternehmen“, dieses soll kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen Unterstützung bieten, die aufgrund der Corona Pandemie unter Nachfragenrückgang oder sonstigen Störungen leiden. Über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau wird dieses Programm zur Verfügung gestellt, indem Kreditangebote ausgeweitet werden und der Zugang zu liquiditätsstärkenden Krediten insgesamt erleichtert wird. Die KfW stellt verschiedenen Kreditprogramme in unbegrenztem Volumen bereit. Von der Corona Pandemie betroffene und an den Krediten interessierte Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige erhalten Zugang zu den Krediten über die Hausbanken.

 

KfW-Kredite für Unternehmen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Grundsätzlich sind die Voraussetzungen für KfW-Unternehmerkredite (für Unternehmen länger als 5 Jahre am Markt) und ERP-Gründerkredit-Universell (für Unternehmen unter 5 Jahren am Markt) gelockert und die jeweiligen Risikoübernahmen/Haftungsfreistellungen erhöht worden. Die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens ist deutlich verringert worden, um so möglichst vielen Unternehmen Zugang zu ermöglichen.

Der KfW-Unternehmerkredit ist für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind. Beantragen Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel, dann übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank und so erhöht sich die Chance einer Kreditzusage. Für kleine und mittelständische Unternehmen trägt die KfW bis zu 90% das Risiko.

Zusätzlich gibt es den ERP-Gründerkredit – Universell, der für Unternehmen gedacht ist, welche mindestens 3 Jahre am Markt sind beziehungsweise zwei Jahresabschlüsse vorweisen können. Der Kredit ist wie der KfW-Unternehmerkredit zur Liquiditätssicherung ausgelegt für Investitionen und Betriebsmittel. Auch hier übernimmt die KfW für kleine und mittelständische Unternehmen bis zu 90% des Risikos und erleichtert so den Zugang zur Kreditzusage der Hausbank.

Für Unternehmensgruppen, große Betriebe und Betrieben, die noch keine 3 Jahre am Markt sind gibt es gesonderte Programme und teilweise Einzelfallprüfungen. Die weiteren Konditionen und Informationen erhalten Sie über Ihre Hausbank.

Über weitere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Entlastung durch Stundungen von Steuern (2. Säule des Schutzschildes für Unternehmen) oder die neu beschlossenen Soforthilfen für Selbstständig, Freiberufler und Kleinunternehmen informieren wir Sie zeitnah.

 

Quellen:

Bundesministerium für Finanzen – Pressemitteilung unter: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-23-pm-nachtragshaushalt.html (Recherche am 30.03.2020)

 

Bundesministerium für Finanzen – Pressemitteilung unter: bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/03/2020-03-23-pm-Wirtschaftsstabilisierungsfond.html (Recherche am 30.03.2020)

KfW – https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html (Recherche am 23.03.2020)

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