Dienstleistung im Bereich bAV

Dienstleistung im Bereich bAV

Wir machen bAV für Sie einfach! – Unsere Dienstleistung im Bereich bAV

Die Verwaltung* der BAV durch uns entlastet alle Arbeitgeber in der:

 

Versorgungszusage

Durchführung der durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich aufgestellten und erteilten Versorgungsvereinbarung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in der betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehören alle hierfür notwendig erforderlichen auf den Betrieb abgestellten Dokumentationen.

 

Meldepflichten

Wir übernehmen die lückenlose Erfüllung der Meldepflicht des Arbeitgebers.

 

Übertragungsanspruch

Durchführung der BAV zur vorgeschriebenen Behandlung einer schuldbefreienden Übertragung bei An- und Abmeldung der Betriebszugehörigkeit auf ein zukünftiges neues Beschäftigungsverhältnis nach dem Betriebsrentengesetz (Übertragungsanspruch) oder der schuldbefreienden Übertragung auf den Beschäftigten nach arbeitsrechtlicher Vereinbarung.

 

 

 

*Hinweis: Die Verwaltung beschreibt die Behandlung der gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsrechtlichen Grundlagen nach den Bestimmungen des BetrAVG (Betriebsrentengesetz) zur Aufstellung der Erfordernisse zur betrieblichen Altersvorsorge durch den Arbeitgeber, aus der sich dann grundsätzlich erst die Vermittlung von Versicherungsvertragsarten ergibt. Die gesetzliche vorgeschrieben arbeitsrechtlichen Dokumentationen nach den Bestimmungen des BetrAVG sind Versicherungsunternehmen durch den Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen, Dokumentationsmuster der Versicherungsunternehmen dienen dem Arbeitgeber als Orientierungshilfe und sind arbeitsrechtlich nicht verbindlich.

 

 

 

Kurz gesagt: Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!

Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!

 

 

Mit Leichtigkeit und unbeschwert zur vollständigen BAV!

Wir im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr machen das für Sie!


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