Versorgungszusage

betriebliche Altersovorsorge Versorgungszusage Regeln

Viele Dinge sind in der BAV für den Arbeitgeber wichtig – Wir machen bAV für Sie einfach!

 

 

Versorgungszusage:

 

Es ist allen bekannt, dass…

  • die Versorgungszusage kein Versicherungsschein ist.
  • sie der elementare Kern der bAV ist.
  • die Versicherung ist die externe Refinanzierung der Versorgungszusage des Arbeitgebers bei einem Versicherungsunternehmen.
  • die Versorgungszusage im Bereich der bAV einen rechtlichen Arbeitsanspruch reflektiert und die Versicherung lediglich eine Auslagerung des Kapitals darstellt.

 

Auf den Punkt gebracht: Der Arbeitgeber haftet für seine erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage, auch wenn er sich eines externen Versorgungsträgers bedient.

Mit ihrer Aufstellung verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine bestimmte Leistung. Sie gestaltet die arbeitsrechtlichen Bedingungen und damit Inhalt und Umfang der Versorgungsansprüche.

 

Warum ist sie der wichtigere Bestandteil?

 

Sie ist Bestandteil des Arbeitsvertrages. Neben den arbeitsrechtlichen Bedingungen finden sich hier notwenigerweise auf den Betrieb individuell zugeschnittene Faktoren.

Bsp.: Finanzierungsart; Arbeitgeberbeiträge; Beginn, Ende oder Veränderung des Beschäftigungsverhältnisses; Berücksichtigung der Probezeit, der Ausbildungszeit, der Vollzeit und der Teilzeit; Festlegung des  Durchführungsweges – durch den Arbeitgeber

 – dies ist nur eine geringe Auswahl an Beispielen für die vom Arbeitgeber zu beachtenden Faktoren.

 

Wichtig ist: Keine Versorgungszusage, keine gültige bAV

 

 

Musterversorgungszusage eines Versicherungsunternehmens

 

Warum sind gewöhnlich solche als kostenloses Muster eines Versicherungsunternehmens unzureichend?

 

Diese umfasst übliche Rahmenbedingungen einer bAV in Verbindung mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versicherungsscheins.

Die Festsetzung und Anwendung von individuellen Faktoren sind nicht aufgeführt. Somit ist sie unvollständig und ist ein Haftungsrisiko für den Arbeitgeber. Unter anderem ist es nicht die Aufgabe eines Versicherungsunternehmens eine rechtskonforme Versorgungszusage zu erstellen. Daher sollten solche Muster unbedingt verworfen und direkt eine eigene verfasst werden.

 

 

Wir kümmern uns für Sie um:

  • Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
  • Ihre Meldepflichten in der BAV
  • Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

 

Kurz gesagt: Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!

Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns

 

 

Mit Leichtigkeit und unbeschwert zur vollständigen BAV!

Wir im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr machen das für Sie!


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