BMF-Schreiben vom 09.12.2016: neue Erfordernisse bei Versorgungszusagen
Hier zum Download des kompletten BMF Schreibens (09.12.2016)
Im BMF- Schreiben zum maßgebenden Pensionsalter wird bei der Bewertung von Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge vom 09. Dezember 2016 definiert, welche Erfordernisse eine Versorgungszusage gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführer erfüllen muss:
⇒ Grundsätzlich müssen die Versorgungszusagen und alle Änderungen an ihr in Schriftform vorliegen.
⇒ Aus ihr muss eindeutig hervorgehen in welcher Art und Form die betriebliche Altersvorsorge geregelt ist, ebenso wie die Voraussetzungen und Höhe zukünftiger Leistungen aussehen: u.a. muss ein konkretes Pensionsalter enthalten sein.
⇒ Es gibt eine Übergangsfrist, um nötige Anpassungen mit hinreichender Schriftform vorzunehmen.
⇒Betreffende Versorgungszusagen können spätestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres angepasst werden, das nach dem 9. Dezember 2016 beginnt.
- Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
- Ihre Meldepflichten in der BAV
- Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Kurz gesagt: Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!
Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!
Federleicht zur vollständigen BAV – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr