Neue Erfordernisse bei Versorgungszusagen

BMF-Schreiben neue Erfordernisse bei Versorgungszusagen

BMF-Schreiben vom 09.12.2016: neue Erfordernisse bei Versorgungszusagen

Hier zum Download des kompletten BMF Schreibens (09.12.2016)

 

Im BMF- Schreiben zum maßgebenden Pensionsalter wird bei der Bewertung von Versorgungszusagen in der betrieblichen Altersvorsorge vom 09. Dezember 2016 definiert, welche Erfordernisse eine Versorgungszusage gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführer erfüllen muss:

⇒ Grundsätzlich müssen die Versorgungszusagen und alle  Änderungen an ihr in Schriftform vorliegen.

⇒ Aus ihr muss eindeutig hervorgehen in welcher Art und Form die betriebliche Altersvorsorge geregelt ist, ebenso wie die Voraussetzungen und Höhe zukünftiger Leistungen aussehen: u.a. muss ein konkretes Pensionsalter enthalten sein.

⇒ Es gibt eine Übergangsfrist, um nötige Anpassungen mit hinreichender Schriftform vorzunehmen.

⇒Betreffende Versorgungszusagen können spätestens bis zum Ende des Wirtschaftsjahres angepasst werden, das nach dem 9. Dezember 2016 beginnt.

 

 

Wir kümmern uns für Sie um:

  • Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
  • Ihre Meldepflichten in der BAV
  • Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

 

Kurz gesagt: Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!

Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!

 

Federleicht zur vollständigen BAV – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

 


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