Meldung der Woche: Betriebsrentenreform kommt!
Die große Koalition hat sich auf eine Betriebsrentenreform geeinigt. Unter anderem mit einem neu geschaffenen Modell („Sozialpartnermodell“) soll die Betriebsrente gestärkt und besonders für den Mittelstand und Niedrigverdiener attraktiver machen. Doch was heißt das genau? Hier alles Wichtige in Überblicksform:
Sozialpartner = Arbeitgeber und Gewerkschaft
Form: Entgeltumwandlung
Form: Entgeltumwandlung
hat ein Arbeitnehmer ein monatliches Bruttoeinkommen bis zu 2200€, kann der Arbeitgeber sich finanziell an der Betriebsrente seines Mitarbeiters beteiligen bzw. diese für ihn zahlen, indem er zwischen 240 – 480€ jährlich einzahlt. Der Staat fördert dies, mit einem Zuschuss in Höhe von 30% des Betrages (72-144€) jährlich.
Zuschusspflicht für den Arbeitgeber:
Ab 2019 hat der Arbeitgeber die Pflicht, bei allen Formen der Entgeltumwandlung in der Betriebsrente, 15% des eingezahlten Entgeltbetrages zusätzlich in die Betriebsrente seines Mitarbeiters einfließen zu lassen.
- Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
- Ihre Meldepflichten in der BAV
- Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Kurz gesagt: Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!
Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!
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