Diese Regelungen gelten ab jetzt!

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Arbeitsschutz sichern in der Krise, aber wie? Für viele Unternehmen steht in den kommenden Tagen und Wochen ein vorsichtiger Weg zurück in die Normalität an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat eine Zusammenfassung der einzuhaltenden Arbeitsschutzstandards herausgegeben. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verpflichtet zum Schutz der MitarbeiterInnen. Nichtbeachtung führt unter Umständen zu Schadensersatzforderungen, dies gilt es zu vermeiden. Es ist deshalb unbedingt erforderlich die Regelungen umzusetzen, um die MitarbeiterInnen zu schützen und die Infektionsgefahr so gering, wie möglich zu halten. Nur so ist ein Weg in die „Normalität“ möglich.

Am 20. April 2020 sind viele Einschränkungen gelockert worden, doch was müssen Arbeitgeber genau umsetzen und wie soll der neue „Alltag“ gestaltet werden? Egal, ob jetzt die Arbeit neu aufgenommen wird oder erst später startet, die nachfolgenden Regelungen gelten für alle Unternehmen. Die Einhaltung der Regelungen soll durch stichprobenartige Kontrollen gewährleistet werden.

Zurzeit erarbeiten die Berufsgenossenschaften branchenspezifische Umsetzungsmaßnahmen, diese folgen in den kommenden Tagen.

Unter diesem Link ist der Entwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu finden:  https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1.

 

Neue Regelungen im Überblick

  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
  • Direkten Kontakt weitestgehend vermeiden (Schichtarbeit, unterschiedliche Arbeitsbereiche usw.)
  • Soweit möglich Arbeitsplätze, durch Schutzvorrichtungen voneinander abgrenzen (z.B.: Plastiktrennwände) – ansonsten Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Persönliche Schutzausrüstung muss vom Arbeitgeber bereitgestellt werden, wenn mehrfach Kontakt zu Kunden oder anderen Personen besteht (Handschuhe, Mundschutz usw.) – Regelmäßig desinfizieren und wechseln
  • Bei Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr sind Trennwände zwingend anzubringen
  • An Orten im Unternehmen, an denen es zu Schlangenbildung kommt – Schutzabstände durch Markierungen am Boden gewährleisten
  • Ausreichend Desinfektionsmittel bereitstellen (Ein-/Ausgang, persönlicher Arbeitsplatz, Pausenraum, Sanitäranlagen)
  • Hygienestandards für Sanitärraume einhalten; ggf. Erstellung von Hygieneplänen
  • Gemeinsam genutzte Räume häufiger reinigen und lüften
  • Personenbezogene Nutzung der Arbeitsmaterialien, ansonsten Schutzhandschuhe tragen
  • Dienstreisen und Meetings weiterhin vermeiden – Technische Alternativen nutzen
  • Festlegung zu Regelungen im Umgang mit Krankheit und Verdachtsfällen – Regelungen aushängen

Wir bitten Sie sich die Regelungen des Bundesministeriums genau durchzulesen und umzusetzen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre MitarbeiterInnen weiterhin gesund bleiben und bei Symptomen keinesfalls zur Arbeit erscheinen. Schützen Sie besonders Ihre MitarbeiterInnen, die der Risikogruppe angehören und sprechen gesonderte Maßnahmen mit Ihnen ab. Halten Sie sich und Ihre Belegschaft gesund.

 

Quelle:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales – unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (Recherche am 29.04.2020)

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