IDD-konforme Weiterbildung und Konzeptvorstellung des UnternehmerHauses in der BayArena

Workshop BayArena Leverkusen

Weiterbildungszeit für gewinnbringende Ansätze

Weiterbildungen gestaltet das UnternehmerHaus regelmäßig, jetzt in einer Neuauflage. Am 28.03.2019 wurde erstmals die Veranstaltung in Kooperation mit der Barmenia Versicherungen in der Lounge der BayArena entwickelt. Thematiken der Veranstaltung waren die versicherungstechnische Verknüpfung und fachspezifischen Handlungsansätze des rechtskonformen BGM. Mit Blick auf den schönsten Rasen (Bundesliga Auszeichnung 2018) verlief die IDD-konforme Weiterbildung in angenehmer Atmosphäre und regem Austausch.

Durch IDD-Richtlinien profitieren die TeilnehmerInnen gleich zweifach:

Zum einen erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben, zusätzlich ergibt sich aus den Seminarinhalten ein Mehrwert für weitere Kooperationen und Geschäftszweige.

 

IDD – Weiterbildungspflicht:  Gewinnbringender Multiplikator oder Zeit absitzen?

Die Weiterbildungspflicht zwingt Sie nicht Ihre Zeit abzusitzen, sondern aktiv Zeit zu nutzen. Sehen Sie Ihre Weiterbildungszeit als Vorlage um neue Themen zu erfassen, dadurch eröffnen sich neue gewinnbringende Ansätze.

Der Gesetzgeber schreibt zur Umsetzung der IDD ein Minimum von 15 Weiterbildungsstunden pro Jahr vor. Die IDD (die Versicherungsvertriebsrichtlinie) setzt den Mindeststandard von 15 Stunden Weiterbildung voraus. Diese Weiterbildungsstunden sind gegenüber den Aufsichtsbehörden (IHK o. BaFin), Arbeitgeber oder dem Versicherungsunternehmen nachzuweisen.

Die Weiterbildungspflicht besteht unter anderem für Versicherungsvermittler, Makler, Versicherungsberater und am Versicherungsvertrieb beteiligte Personen des Innendienstes (z.B.: Leitungspersonen, Angestellte mit Kundenkontakt). Auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte unterliegen der vollen Weiterbildungsverpflichtung. Informieren Sie sich, ob Sie auch unter die gesetzliche Weiterbildungspflicht fallen und nutzen diese wiederum zu Ihrem Vorteil neue Ansätze und Spezialisierungen zu erlernen.

Für die Versicherungsvermittler wurde als Branchenstandard ein Nachweis von 30 Weiterbildungsstunden empfohlen und festgelegt. Diese Einigung wurde von Verbänden der Versicherungswirtschaft in Deutschland erzielt. Demnach gelten 30 Weiterbildungsstunden für Versicherungsvermittler als angemessen, um den professionellen Anspruch zu festigen. Nach 15 Weiterbildungsstunden ist aber auch in dieser Branche die gesetzliche Vorschrift erfüllt.

 

Quelle: BWV Bildungsverband – https://www.bwv.de/bildungspolitik/gesetzgebung/insurance-distribution-directive-idd/faqs-zur-idd/ (Recherche am 1.04.2019)

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