Ungenauigkeit und Verwirrung – Warum so viele abgegebenen Datenschutzinformationen falsch sind

Im Zuge des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai dieses Jahres wurde jeder überall von Informationsmaterial zur Verarbeitung personenbezogener Daten gerade zu überschüttet. Oft wurde in diesem Zusammenhang auch um die Unterzeichnung einer Einwilligung gebeten.

Schaut man sich dieses Dokumente etwas genauer an und vergleicht sie mit den gesetzlichen Vorgaben wird schnell deutlich, dass viele dieser Dokumente als unvollständig und geradezu schludrig zu bezeichnen sind.

 

 

Häufige Fehler sind hierbei unter anderem:

  • Eine unzureichende Angabe von Ansprechpartnern

z.B. ist der Hinweis: „Bei Fragen wenden Sie sich an uns“ nicht ausreichend!

  • Mangelhafte Beschreibung von Datenübermittelung

„Es ist möglich, dass im Zuge der Dienstleistung Ihre personenbezogenen Daten an Geschäftspartner übermittelt werden.“ ist nicht ausreichend!

  • Schlichtweg das falsche Dokument!

Es wird zwischen unterschiedlichen Datenverarbeitungsarten unterschieden, für die jeweils andere Dokumente benötigt werden.

 

 

Hier besteht definitiv Handlungsbedarf! Überprüfen Sie die von Ihnen aufgesetzten und herausgegebenen Unterlagen auf Ihre Vollständigkeit, um auf der sicheren Seite zu sein!

Informieren Sie Ihre Kunden – aber richtig!

Bei Fragen melden Sie sich bei uns – Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

 

Datenschutzmanagement federleicht – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

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