6 Fehler, die ArbeitgeberInnen oder Personalmanagement bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes regelmäßig machen

Warum eigentlich?

Das ist der Arbeitsschutz: Komplex, an manchen Stellen unklar definiert und ständig im Wandel.

Wir zeigen Ihnen die 6 meist gemachten Fehler, und wie Sie diese im nu vermeiden:

 

  1. Das brauchen nur große Unternehmen

Das Problem ist: Viele Informationen richten sich an Großunternehmen. Jedoch ist jedes Unternehmen betroffen, welches eine/n MitarbeiterIn hat. Mittelständische Unternehmen, Klein- und Kleinstbetriebe sind mit der Umsetzung überfordert oder es fehlt schlicht das erforderte Fachwissen. Es gibt jedoch Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben und die Bedürfnisse und Möglichkeiten dieser Betriebe und Unternehmen genau im Blick haben. Vor allem bei der Notwenigkeit und den Kosten.

 

  1. Nur gesundheitsfördernde Maßnahmen

Viele Unternehmen haben sie schon, die gesundheitsfördernden Maßnahmen. Ob die Beteiligung am Fitnessstudio, der Obstkorb, PhysiotherapeutIn am Arbeitsplatz, Yogakurse … die Liste ist lang, das Angebot unüberschaubar vielfältig.

 

Klar ist: Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind teil eines guten und funktionierenden BGM, jedoch ohne Gefährdungsbeurteilung gehören diese nicht zum Arbeitsschutz. Das liegt daran, dass die Gefährdungsbeurteilung die gesundheitsfördernden Maßnahmen mit den Risiken und Gefährdungen im Betrieb aktiv verbindet. Sie dokumentiert, dass die gesundheitsfördernden Maßnahmen gezielt eingerichtet sind, um Gefährdungen entgegenzuwirken.

Ohne die Gefährdungsbeurteilung ist es nur ein nettes Gimmick für die Beschäftigten.

 

  1. Keine einheitliche und vollständige Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss in unterschiedlichen Gefährdungsfaktoren durchgeführt werden. Allen bekannt sollten dabei die Gefährdungsfaktoren der physischen und psychischen Gefährdungen sein.

Die Gefährdungsfaktoren erweitern sich immer weiter und weiter. Anpassungen der Arbeitsformen wie Home-Office und Mobile-Office, Mutterschutz oder Pandemie müssen Anwendung finden.

Meist wird von Dienstleistern oder dem Personalmanagement nur ein spezifischer Gefährdungsfaktor erfasst, so muss ein Unternehmen sich viele Ansprechpartner suchen, die einen vollständigen Arbeitsschutz abbilden.

 

Das muss nicht sein. Eine gute und ausführliche Gefährdungsbeurteilung gibt zusätzlich, abseits von Gesundheitsfragen, Aufschluss über Probleme, Produktions- und Arbeitslücken. Damit ergeben sich für Unternehmen und Betriebe Investitionsvorteile bei gleichen Kostenstrukturen. Somit werden nicht nur regelmäßig die Arbeitsschutz- und Gesundheitsstrukturen erfasst. Ebenso eröffnet die Gefährdungsbeurteilung Einblicke in das allgemeine Arbeits- und Produktivitätssystem und deckt hier etwaige Schäden auf.

 

  1. Keine Aktualisierung und Anpassung

Das Arbeitsschutzgesetz ist nicht starr. Jedes Jahr kommen Ergänzungen, Anpassungen und Pflichten hinzu. Eine regelmäßige Überprüfung und Durchführung ist notwendig und vorgeschrieben.

 

  1. Mythos ArbeitgeberIn und Personalmanagement müssen sich nicht kümmern

Arbeitsschutz ist Chefsache! Dementsprechend ist jede/r ArbeitgeberIn und das Personalmanagement zur Durchführung eines angemessenen Arbeitsschutzes verpflichtet. Die Art der Durchführung des Arbeitsschutzes durch die Gefährdungsbeurteilung ist nicht festgelegt. Jedoch, dass sie erfolgen muss. Intern durch ein ausgebildetes Personalmanagement oder durch externe Dienstleister.

 

  1. Mutterschutz

Seit 2018 ist die Gefährdungsbeurteilung auch ein wesentlicher Bestandteil des Mutterschutzes §§ 9-10. Hier werden die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die unverantwortbare Gefährdung und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, sowie die Schutzmaßnahmen abgefragt. Ohne dies existiert im Unternehmen kein aktiver Mutterschutz.

 

Erklärfilme zur Gefährdungsbeurteilung

 

Physische Gefährdungsbeurteilung

Kompakt zusammengefasst, schnell erklärt!

 

Das nachfolgende Video erklärt die 6 Prozessschritte, die eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss. Die Ermittlung erfolgt in Form eines Fragebogens, Interviews oder Workshop mit den MitarbeiterInnen, welche danach ausgewertet, beurteilt und ggf. passende Maßnahmen angewendet werden müssen.

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).

https://www.youtube.com/watch?v=mqPDa78Dzf4

 

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gut, einfach und kurz erklärt!

Das nachfolgende Video erklärt den Hintergrund und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen oder Betrieb und den Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier ist der Schwerpunkt auf die psychische Gefährdungsbeurteilung gelegt, jedoch gelten die Hintergründe für alle Gefährdungsfaktoren einer Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie etc.)

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), mit welchem die IG Metall Nord Hessen über das Thema Informiert:

https://www.youtube.com/watch?v=TFCoqGzFQ54&feature=emb_logo

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