80% der ArbeitgeberInnen und ihr Personalmanagement verwechseln Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Klarheit zur Abgrenzung und Verbindung

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement, das ist doch dasselbe oder das Gleiche! – Oder doch nicht?

 

Wenn ich das eine mache, hab‘ ich das andere auch! – Oder nicht?

 

Das macht die Berufsgenossenschaft, Handelskammer und Gewerkschaft! – Oder doch nicht?

 

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement bauen aufeinander auf, sind aber zwei voneinander getrennte Systeme, die für sich behandelt werden müssen. Für einen Betrieb oder ein Unternehmen müssen beide Systeme funktionsfähig zusammengeführt und auf das Unternehmen angepasst werden. Sie bauen also aufeinander auf. Nur so können beide Systeme alleine und miteinander funktionieren und geben Rechtssicherheit.

 

Was genau wird verwechselt? 4 Dinge, die Sie unterscheiden müssen!

 

  • Die Rolle der Berufsgenossenschaft

Die Betriebs- oder Baustellenbegehung wird mit beidem oft gleichgesetzt. Es ist aber weder das Eine, noch das Andere. Die BG ist unter anderem ein Kontrollinstrument. Sollte also die BG eine Betriebsbegehung durchführen, wird sie dort nach der Gefährdungsbeurteilung fragen und Einsicht verlangen, jedoch nicht durchführen!

Bei fehlender, falscher oder unvollständiger Gefährdungsbeurteilung steht die BG jedoch mit Informationen zur Seite. Aber auch nur zur Seite. Die Durchführung liegt allein im Unternehmen oder Betrieb!

 

  • Berufsgenossenschaft, Handelskammer und Gewerkschaft, die machen das für meinen Betrieb

Die unterschiedlichen Berufsgenossenschaften, Handelskammern und Gewerkschaften informieren die Unternehmen und Betriebe und stellen auf unterschiedlichen Wegen klar, dass die Umsetzung einer Arbeitsschutz- und Gesundheitsstruktur wichtig ist.

 

Handelskammern weisen hier auf die gesundheitsfördernden Maßnahmen hin, die aber ohne Gefährdungsbeurteilung keine Auswirkung auf den Arbeitsschutz haben. Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften geben Hilfestellungen, Checklisten und Leitfäden für Unternehmen und Betriebe raus. Diese müssen im Unternehmen trotzdem noch von fachkundigem Personal bearbeitet und dokumentiert werden.

 

Aber wer hat dies schon im Mittelstand, in Klein- und Kleinstbetrieben?

Zeit und Geld wird es trotzdem jeden Betrieb und jedes Unternehmen kosten. Interne Personal- und Weiterbildungskosten oder externe Kosten für Dienstleister.

 

  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind Arbeitsschutz

„Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.“ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html)

 

Gesundheitsfördernde Maßnahmen zählen nur dann zum Arbeitsschutz, wenn sie in der Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung zum Zweck der gezielten Bekämpfung von Gefährdungen im Betrieb Anwendung finden.

 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weist auch weiter darauf hin, welche Gefährdungsfaktoren in einer Gefährdungsbeurteilung erfasst werden müssen.

 

  • Gefährdungsfaktoren sind überall gleich

Jedes Unternehmen und jeder Betrieb weist unterschiedliche Gefährdungsfaktoren auf. Jede Gefährdungsbeurteilung muss darauf individuell angepasst werden. Hierbei dürfen keine Gefahren oder Risiken vergessen werden. Allgemeingültig für jeden Betrieb sind folgende Gefährdungsfaktoren: physisch und psychisch (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie). Weitere betriebsspezifische Gefährdungsfaktoren müssen noch zusätzlich erfasst werden. (Eine Auflistung weiterer Gefährdungsfaktoren kann bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen werden: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html)

 

Achtung: Eine gute Gefährdungsbeurteilung beinhaltet alle Fürsorgepflichten von ArbeitgeberInnen.

 

Erklärfilme zur Gefährdungsbeurteilung

 

Physische Gefährdungsbeurteilung

Kompakt zusammengefasst, schnell erklärt!

 

Das nachfolgende Video erklärt die 6 Prozessschritte, die eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss. Die Ermittlung erfolgt in Form eines Fragebogens, Interviews oder Workshop mit den MitarbeiterInnen, welche danach ausgewertet, beurteilt und ggf. passende Maßnahmen angewendet werden müssen.

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).

https://www.youtube.com/watch?v=mqPDa78Dzf4

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gut, einfach und kurz erklärt!

 

Das nachfolgende Video erklärt den Hintergrund und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen oder Betrieb und den Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier ist der Schwerpunkt auf die psychische Gefährdungsbeurteilung gelegt, jedoch gelten die Hintergründe für alle Gefährdungsfaktoren einer Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie etc.)

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), mit welchem die IG Metall Nord Hessen über das Thema Informiert:

https://www.youtube.com/watch?v=TFCoqGzFQ54&feature=emb_logo

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