Gefährdungsbeurteilung zur Pandemie ist zwingend erforderlich!

Hierauf müssen Unternehmen schnell reagieren!

Der dramatische Anstieg der Corona-Infektionen zwingt Bund und Länder erneut, an einen Tisch zu kommen und über neue Verordnungen zu sprechen. Neben den Regelugen im öffentlichen Raum, wird eine Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen beschlossen.

Seit dem 28.10.2020 neu beschlossen: Pandemie in der Gefährdungsbeurteilung.

(Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020, Punkt 13)

Dieser Beschluss weißt alle Unternehmen darauf hin, dass eine Gefährdungsbeurteilung zur Pandemie zwingend durchzuführen ist! Jeder Betrieb, jedes Unternehmen, egal welcher Branche oder Größe, ist aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung zur Pandemie durchzuführen.

Die Umsetzung muss daher umgehend in die Hand genommen werden.

Zu beachten ist: Hierbei geht es nicht um die Aufstellung und Einhaltung eines Hygienekonzeptes oder der regelmäßigen Durchführung von Corona-Tests. Es geht um die schriftliche Überprüfung und Dokumentation der Maßnahmen, die in einem Betrieb oder Unternehmen erfolgen!

Das Team vom UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr unterstützt Sie dabei!

Einsicht in den Beschluss finden Sie hier.

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