„Da habe ich meinen Makler/meine Maklerin für …“

Pensionsmanagement neu entdecken und folgenschwere Fehler vermeiden

… aber im Falle der betrieblichen Altersvorsorge sieht die Sache ganz anders aus.

Sehr oft hören wir in unsere Arbeit den oben genannten Satz, denn oftmals besteht ein unhinterfragtes Vertrauen in den/die MaklerIn. Daran gibt es auch erstmal nichts auszusetzen, denn gute GeschäftspartnerInnen sind unerlässlich, bei all den vielen Anforderungen, die auf Unternehmen einströmen. Aber im Falle der betrieblichen Altersvorsorge sieht die Sache ganz anders aus. Die betriebliche Altersvorsorge ist in erster Linie ein arbeitsrechtlicher Vorgang, der sich aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) ergibt. Die versicherungstechnische Komponente ist lediglich da, um die arbeitsrechtliche Einigung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn abzubilden.

Wir haben schon oftmals über einen der häufigsten Fehler gesprochen. Es ist die alte Leier, aber es scheint noch immer nicht so recht in den Köpfen ankommen zu sein. Sobald vom Arbeitgeber keine Beiträge mehr in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, passiert es immer noch viel zu oft, dass die bAV zum Privatvertrag umgewandelt wird.

 

Garantien abgeschafft!

Die Versicherer schaffen nach und nach die Garantien in ihren Produkten der betrieblichen Altersvorsorge ab. ArbeitgeberInnen, ebenso wie MaklerInnen sind auf die fachliche Expertise eines starken Pensionsmanagements angewiesen. Gerade jetzt, wo einige Lebensversicherer keine Garantien mehr aussprechen, ist es wichtig genau hinzuschauen, um keine bösen Überraschungen beim Rentenantritt der MitarbeiterInnen ausbaden zu müssen. Ohne Garantien sind die eingezahlten Beiträge nur zu erhalten oder gar zu maximieren, wenn die Beiträge mit Risiko angelegt werden.

Problem ist oftmals, dass die MaklerInnen nicht mehr ausreichend auf das hochkomplexe Spielfeld der betrieblichen Altersvorsorge vorbereitet werden und nur nach Versicherungsschema abarbeiten und blind den Vordrucken der Versicherungsunternehmen trauen. Der/die Arbeitgeberin vertraut wiederum dem/der MaklerIn und bekommt von Gebühren die im Hintergrund abgeknappt werden nichts mit und steht am Ende in der Ausgleichs- und Einstandspflicht seinen Angestellten gegenüber.

ArbeitgeberInnen, die sich doch auf die Suche nach Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge machen finden schnell Informationen, doch meist sind diese weder unabhängig noch verlässlich.

 

Sind die Produkte noch bAV konform?

Im vorherigen Newsbeitrag wurden die Begrifflichkeiten BOLZ (Beitragsorientierte Leistungszusage) und BZML (Beitragszusage mit Mindestleistung) als Zusagearten anschaulich erklärt. Demnach ist unter BOLZ zu verstehen, dass das was von dem/der ArbeitgeberIn in Form von Beiträgen eingezahlt wird, am Ende die Rente bildet. Hierzu müssen die eingezahlten Beiträge vom Versicherungsunternehmen als Garantiestock abgebildet werden, um bei Renteneintritt der/des ArbeitnehmerIn bereitzustehen. Es werden allerdings in den allermeisten Fällen keine 100 % Garantie mehr ausgesprochen, sondern die Tarife besagen 90%, 80% oder gar 70%. Wenn keine 100% der eingezahlten Beiträge später als Rente ausgezahlt werden, dann handelt es ich hier um Lohnuntergang. Der Lohn wurde im Zuge der Brutto-Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge verwendet und steht dem/der ArbeitnehmerIn als späterer Versorgungslohn zu. Bei Eintritt in das Rentenalter besteht Anspruch auf die eingezahlten Beiträge dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin gegenüber, besteht also Lohnuntergang wird der/die ArbeitgeberIn in die Zahlungspflicht genommen. Dieser Ablauf wäre so nicht mehr im eigentlichen Sinne der Beitragsorientierten Leistungszusage.

 

Achtung an die MaklerInnen

Grundsätzlich sind die MaklerInnen sind gesetzlich verpflichtet jeden Schritt zu dokumentieren und nachweisbar zu gestalten. In der Tarifberechnung ohne Garantieaussprache wird von einem utopischen Zustand ausgegangen, nämlich dem, dass es nie zu einer Unterbrechung im Vertragsverlauf kommt. Zu Unterbrechungen kommt es aber in der Regel immer, sei es Arbeitgeberwechsel oder Elternzeit. Informiert der Makler den/die ArbeitgeberIn nicht, dass die Garantie unterhalb der eingezahlten Beiträge liegt oder das der Berechnung ein störungsfreier Ablauf zugrunde liegt, dann wird der Makler in die Haftung genommen. Makler sollten sich mit Fachwissen rüsten, da dies viel Zeit im Alltagsgeschäft frisst ist eine Begleitung durch das Pensionsmanagement in beiderseitigem Interesse.

BOLZ in der gesetzlich eigentlich gedachten Form wird nach und nach nicht mehr anbietbar sein, dass die Tarifwelt es nicht mehr abbilden kann. So geht ein großes Stück Sicherheit in der betrieblichen Altersvorsorge verloren und die ArbeitgeberInnen sollten besonders aufpassen. Hier kommen wir ins Spiel und übernehmen für Sie die Durchführung Ihrer Verpflichtungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge.

 

Quellen:

  • https://www.ipv.de/bibliothek/2018-01-01-fachartikel-neue-garantien-der-betrieblichen-altersversorgung (Stand: 08.02.2021)
  • https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2020-10-07/umbau-in-der-lebensversicherung-allianz-schliesst-pensionskasse-fuer-neukunden-und-schafft-garantien-weitgehend-ab/ (Stand: 25.01.2021)
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