
Das neue Betriebsrentengesetz ist da!
Die Gesetzesänderung des Betriebsrentengesetzes ist verabschiedet und tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Machen Sie sich mit den beschlossenen Veränderungen vertraut, um zu wissen, welche Veränderungen konkret in Ihrem Unternehmen notwendig werden.
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für Sie zusammengestellt:
Betriebsrentenreform / Betriebsrentenstärkungsgesetz
Wir kümmern uns für Sie um:
- Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
- Ihre Meldepflichten in der BAV
- Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!
Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!
Unbeschwert zur vollständigen bAV –
mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr
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