Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung – bis zu 25.000€ Bußgeld droht!

Gefährdungsbeurteilung

Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung – aktuelle Urteile des Oberlandesgerichtes

 

Sind Sie sich der Bedeutung einer korrekten Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen bewusst?
Verstöße gegen die geltenden Verordnungen (z.B. §3 der Betriebssicherheitsverordnung zu Gefährdungsbeurteilungen) können nach §§ 25 und 26 des Arbeitsschutzgesetzes, je nach Schwere mit einem Bußgeld bis zu 25.000€ oder sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden!

 

Kommt es z.B. zu einem Arbeitsunfall und es wird festgestellt, dass eine unzureichende bzw. fehlende Gefährdungsbeurteilung ein Grund für diesen war, ist der Arbeitgeber für die Unfallfolgen haftbar. Dies zeigt das Urteil des OLG Nürnberg vom 17.06.2014 (hier fehlte, aufgrund nicht ausreichender Kenntnisse der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Gefährdungsbeurteilung völlig, mit deren Hilfe es möglich gewesen wäre, den entstandenen Arbeitsunfall zu vermeiden).

 

Doch ist nicht nur ein potentieller Arbeitsunfall eines Beschäftigten ein finanzielles Risiko. So kann auch ein Bußgeld fällig werden, wenn bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft festgestellt wird, dass die Gefährdungsbeurteilungen nur unzureichend oder nicht rechtzeitig durchgeführt und dokumentiert wurden (nach bussgeld.org droht in diesem Falle ein Bußgeld von 3000€).

 

Schützen Sie sich vor der Stolperfalle „Gefährdungsbeurteilung“ und bleiben mit uns auf dem Laufenden!

Erfahren Sie hier mehr zu umfassendem Arbeitsschutz.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Federleicht zu einem vollständigen Arbeitsschutz – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

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