Gemeinsam Lösungen finden – Unterstützung durch Unternehmensberatung

Finanzielle Unterstützung durch das Programm Förderung unternehmerischen Know-hows“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Teilnahmebedingungen der Förderprogramme, an die derzeitige Lage angepasst. Die BAFA reagiert somit auf die Situation vieler Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Viele Unternehmen stehen vor großen Problemen, wie Ausfall von Kunden und Arbeitskräften, verkürzte oder stark eingeschränkte Öffnungszeiten, zeitweise komplette Schließungen oder auch Mangel an Materialien für die Produktion. Jedes Unternehmen ist in irgendeiner Weise betroffen und einheitlich wird sich keine Lösung finden, die allen an der richtigen Stelle hilft. Hier helfen nur spezielle Lösungsansätze, die durch individuelle Beratung erarbeitet werden.

 

Eine externe Unternehmensberatung überzeugt mit dem großen Vorteil, dass der Blick auf die Strukturen und Situation im Unternehmen ein anderer ist, als bei einer internen Person. Nutzen Sie die andere Perspektive um neue und andere Wege zu gehen, gerade in diesen Zeiten. Das Förderprogramm ermöglicht finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen und ist so angepasst worden, dass gerade jetzt schnelle Hilfe ermöglicht wird. Ausschließlich konzeptionelle und individuelle Beratungsleistungen sind förderfähig. Seit dem 3. April 2020 ist die Beantragung von Beratungen (Beratungswert von bis zu 4.000,00 EUR) für von Corona betroffene kleine und mittlere Unternehmen, sowie Freiberufler bei der BAFA möglich.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die bestehenden Richtlinien angepasst und als Ergänzung die Hilfe für von Corona betroffene KMU und Freiberufler eingeführt. Die am 3. April in Kraft getretenen Anpassungen gelten voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2020.

 

 

Förderprogramm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Diese neuen Ergänzungen gibt es:

Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wird, im Zuge der Krise, zum Sofortprogramm für schnellere und unbürokratische Hilfe. Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung bei Inanspruchnahme von Unternehmensberatung. Gerade jetzt ergeben sich aus der Corona Krise neue betriebswirtschaftliche Fragen, die professionell beantworte werden müssen.

 

  1. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler, die von wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus nachweislich betroffen sind. Die konkreten Auswirkungen und der Zusammenhang zum Coronavirus müssen im Beratungsbericht klar dargelegt werden. Der/die UnternehmensberaterIn muss die Maßnahmen nachvollziehbar darstellen.

 

  1. Das ansonsten verpflichtende Gespräch mit einem der regionalen Ansprechpartner entfällt, wird aber weiterhin empfohlen. Denn auch in diesen Gesprächen vor der Antragsstellung werden wichtige Fragen geklärt.

 

  1. Der finanzielle Zuschuss beträgt abweichend für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU und Freiberufler den vollen in Rechnung gestellten Beratungskostenbetrag, bis max. 4000 EUR. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der BeraterInnen, jedoch nicht die anfallende Umsatzsteuer.

 

  1. Die betroffenen Unternehmen müssen keine Vorfinanzierung leisten, da der Zuschuss von der BAFA direkt an das Beratungsunternehmen überwiesen wird.

 

  1. Es ist möglich mehrere Beratungen in Anspruch zu nehmen, wenn der Bezug zu den wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus besteht.

 

  1. Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen, im Rahmen der De-minimis-Erklärung, angegeben werden. Darüber hinaus haben andere Beratungsleistungen keinen Einfluss auf die Förderung.

 

Die Anträge sind, bis einschließlich 31. Dezember 2020, einzureichen. Alle wichtigen Informationen, Neuerrungen und vorherrschenden Rahmenbedingungen, die weiterhin zu erfüllen sind, finden Sie unter www.bafa.de. Auf der Website des Bundesministeriums finden Sie das Antragswesen für die Förderung.

 

 

Quellen:

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