Gesetzesänderungen im Blick Teil 1

Was ist eigentlich daraus geworden?

Wir alle lesen oder hören häufig von neuen Gesetzen, Anfragen oder Gesetzesanpassungen, aber ganz oft gehen uns solche Informationen schnell unter. Das Jahr ist schon fortgeschritten, doch was ist eigentlich aus den ganzen Gesetzesvorschlägen geworden? Wie heißt es so schön Gesetz ist Gesetz, sollten da nicht alle auf dem gleichen Stand sein?! Als starker und zuverlässiger Partner vieler Betriebe, stehen wir in der Pflicht über Gesetzesänderungen informiert zu sein und dadurch ganzheitlich und nachhaltig beraten zu können.

Jahressteuergesetz1:

Nachträgliche Ergänzungen zum Jahressteuergesetzes ermöglichen, insbesondere Pendlern, einen großen Vorteil. Seit dem 01.01.2019 ist für Pendler das Jobticket lohnsteuerfrei zu erhalten2. Das Positive ist, dass es auch keine Beitragsobergrenze gibt, sodass das Jobticket unabhängig von der Beitragshöhe lohnsteuerfrei bleibt. Die Intention des Bundesrates ist, dass ArbeitnehmerInnen verstärkt öffentliche Verkehrsmittel nutzen sollen. So vermeiden Sie Stau und ist darüber hinaus besser für den Geldbeutel und die Umwelt. Außerdem besteht für Beschäftigte die Möglichkeit das Jobticket für private Zwecke zu nutzen.

Die Versteuerung des betrieblichen Fahrrades seitens der ArbeitnehmerInnen fällt ebenso weg2. Diese Regelung gilt ebenfalls unabhängig von der Beitragshöhe des Dienstfahrrads. Außerdem muss dieses zusätzlich zum Lohn gewährt werden, also als „Gehaltserhöhung“ und nicht als Entgeltumwandlung. Auch Dienstfahrräder dürfen privat genutzt werden.

Zusätzlich ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von 4.425€ auf 4537,5€ gestiegen1. Aber seit dem 01.01.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen KV von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu gleichen Teilen finanziert. Im Bereich des gesetzlichen Mindestlohnes wurde eine Erhöhung durchgesetzt. Der Mindestlohn ist von 8,84€ auf 9,19€ festgelegt und zum 1.01.2020 wird es erneut angehoben auf 9,35€ 3.

Mietpreisbremse1&4:

Mieter dürfen sich dieses Jahr ebenfalls freuen: Dank der Mietpreisbremse werden den Vermietern mehr Pflichten und den Mietern mehr Rechte zugeschrieben. Neue gesetzliche Vorschriften sollen dafür sorgen, dass überhöhte Mietpreise vermieden werden.

Verlangen Vermieter höhere Mietpreise, als die ortsübliche Vergleichsmiete, so müssen sie dem Mieter ohne Aufforderung schriftlich mitteilen, welche Gründe dafür vorliegen. Hinzufügend muss nachgewiesen werden, welchen Betrag der Vormieter gezahlt hat. Bei Unterlassung dieser Vorschrift, darf dies der Mieter formlos und unbegründet beim Vermieter anmerken und dann klagen. Außerdem dürfen Modernisierungskosten bundesweit nur noch 8% im Jahr geltend gemacht werden. Bislang waren es jährlich 11%.

 

In nächster Zeit erscheint ein weiterer Erinnerungsbeitrag, damit Sie neue Gesetzesgrundlagen nicht vergessen und auch für Ihr Unternehmen umsetzen und auch nutzen können. Lesen Sie uns gerne wieder!

 

Quellen:

1Impulse. „Das ist Gesetz!“,02/2019. Seite 70-73.

2Claudia Beck Steuerberatung. „Steuerfreies Jobticket für Pendler“: https://www.steuerberatungbeck.de/news/januar_2019/steuerfreies_jobticket_f%C3%BCr_pendler/ (Stand: 15.03.2019).

3Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/das-aendert-sich-im-neuen-jahr.html;jsessionid=3FA6502C34C49D75A4D8D501B197D9B6  (Stand: 07.05.2019).

4Focus. „Mietpreisbremse 2019: Neue Pflichten für Vermieter, mehr Rechte für Mieter“: https://www.focus.de/immobilien/experten/mietpreisbremse-2019-neue-pflichten-fuer-vermieter-mehr-recht-fuer-mieter_id_10085178.html (Stand: 15.03.2019).

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