Überblick schaffen: Wissen Sie eigentlich noch, welche Rechte Sie mit den neuen Gesetzen dazugewonnen haben?

Gesetze im Überblick Teil 2

Wie im vorherigen Newsbeitrag angekündigt hier der zweite Teil zum Thema Gesetze, um aufzufrischen, was sich getan hat und wie Sie profitieren können. Zum einen wird das Qualifizierungschancengesetz kurz vorgestellt und zum anderen Grundlagen des Brückenteilzeitgesetzes dargestellt. 

Qualifizierungschancengesetz1&2:

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat ergeben, dass der Anteil von Tätigkeiten, die automatisiert werden können, in den letzten Jahren gestiegen ist. Deshalb wird es für Unternehmen und Beschäftigte immer wichtiger, dass sie sich im Bereich Digitalisierung weiterbilden, um für den Arbeitsmarktwandel gut aufgestellt zu sein. So gut wie jede Branche ist von dieser Digitalisierung betroffen, sodass ArbeitnehmerInnen entsprechende Qualifikationen aufzeigen müssen, um ihre Tätigkeiten auszuführen. Die Digitalisierung ist ein Grund, aber darüber hinaus gibt es unzählige Gründe sich weiterzubilden. Einerseits ist es eine nachhaltige Möglichkeit, sich durch Qualifikationen für den Arbeitsmarkt attraktiver zu machen und unentbehrlich für Ihre/n jetzige/n ArbeitgeberIn. Auch für sie als ArbeitgeberIn ist dieses Gesetz die Grundlage um endlich mehr Mitarbeiterbindung zu erzielen, durch individuelle Weiterbildungen zeigen Sie Ihren MitarbeiterInnen Ihre Wertschätzung. Nutzen Sie die Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen geboten werden!

Die Bundesregierung hat zum 01.01.2019 beschlossen, die Kompetenzen der Beschäftigten zu erweitern und dies zu fördern. Die Weiterbildung wird von der Bundesagentur für Arbeit mit Zuschüssen unterstützt und muss letztlich auch von ihr genehmigt werden. Gerade für kleine und mittlere Betriebe sind die gesetzliche Grundlage und Unterstützung ein stärkender Ausgangspunkt.

Die Betriebe haben gewisse Bedingungen einzuhalten:

  • Weiterbildung soll über kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen, also nachhaltig sein
  • 10-249 Beschäftigte: ArbeitgeberIn muss mind. 50% der Weiterbildungskosten übernehmen
  • 250-2499 Beschäftigte: ArbeitgeberIn muss mind. 75% der Weiterbildungskosten übernehmen
  • Ab 2500 Beschäftigte: ArbeitgeberIn muss mind. 85% der Weiterbildungskosten übernehmen
  • Kleinbetriebe unter 10 Beschäftigte: komplette Kostenübernahme seitens Bundesagentur
  • Berufsabschluss der Beschäftigten: mind. 4 Jahre her
  • Weiterbildungsdauer: mind. 120 Stunden

 

Brückenteilzeitgesetz1&3:

Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit. Sie ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Angestellte haben das Recht für mindestens ein Jahr und maximal 5 Jahre in Teilzeit zu arbeiten und später wieder ihre Vollzeitstelle zu besetzen. Gerade für Familienplanung, große private Projekte oder auch eine längerfristige Weiterbildung werden so möglich. Dieser Teil des Brückenteilzeitgesetzes soll Gefährdungen für Beschäftigte vermeiden und es ermöglichen einfach nach Teilzeit in die Vollzeitstelle zu wechseln. Für den/die ArbeitgeberInnen ergibt sich die Möglichkeit ihre Personalplanung effizienter zu gestalten. Mit einer schriftlichen Vereinbarung können sich somit ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen verbindlich auf den Rückkehrzeitpunkt einigen. Daraus erschließen sich jedoch Voraussetzungen, die für die Umsetzung erforderlich sind:

  • Bei Unternehmen bis 45 Beschäftigte= nicht gültig
  • 46- 200 Beschäftigte= Jeder 15. MitarbeiterIn hat Anspruch auf Brückenteilzeit
  • mehr als 200 Beschäftigte= gesamte Belegschaft hat Anspruch auf Brückenteilzeit
  • MitarbeiterIn muss mind. sechs Monate im Betrieb beschäftigt gewesen sein
  • Im Wiederholungsfall der Brückenteilzeit= letzte BT muss mind. ein Jahr zurück liegen
  • stehen betriebliche Gründe vor= ArbeitgeberIn darf Antrag ablehnen
  • während BT= keine weitere Verringerung, Erhöhung oder vorzeitige Rückkehr möglich

 

Immer auf dem neuesten Stand zu sein und in allen Bereichen einen Blick auf Trends und Gesetzesänderungen zu haben liegt in unserer Verantwortung, wenn wir Sie in einem unserer Dienstleistungsschwerpunkte beraten. Übergeben Sie neue Anforderungen und schaffen somit nachhaltig Zeit und Kraft für Ihr Geschäft! Nachhaltiger Geschäftserfolg beginnt mit nachhaltiger Beratung und Übergabe von Aufgaben.

 

Quellen:

1Impulse. „Das ist Gesetz!“  Ausgabe 02/2019. Seite 70-73.

2Die Bundesregierung. „Qualifizieren für den digitalen Wandel“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/qualifizieren-fuer-den-digitalen-wandel-1523718 (Stand: 15.03.2019).

3Die Bundesregierung. „Brückenteilzeit ab 2019 möglich“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/brueckenteilzeit-ab-2019-moeglich-1140040 (Stand: 15.03.2019).

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