Viel mehr als die Verwaltung der Betriebsrentenkonten!

Pensionsmanagement

Sie wollen durch die betriebliche Altersvorsorge Ihren MitarbeiterInnen etwas Gutes tun, ohne Haftungsrisiko für Ihr Unternehmen? Stehen aber regelmäßig vor Fragen oder Unsicherheiten, die bAV betreffend? – Wir übernehmen das!

Gerade kleine oder mittelständische Unternehmen sind mit der betrieblichen Altersvorsorge oftmals überfordert oder verlassen sich einzig und allein auf den Versicherungsvertrieb. Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Aufgabe für den Versicherungsvertrieb, dieser ist lediglich Produktgeber und nicht zuständig für das Gesamtpaket bAV.

Die wirkliche Rolle des Versicherungsvertriebes

Der Versicherungsvertrieb ist genau nur das: Der Vertrieb eines Produktes. Damit ist es auch nur ein Teilstück einer betrieblichen Altersvorsorge, das alleine nicht ausreichend ist.

Versicherungen sind, als Ergänzung, ein zusätzliches Sicherheitsnetz, um bei möglichen Haftungsfällen nicht zu tief in die eigene Tasche greifen zu müssen. So mildert die D&O-Versicherung Ihr persönliches Haftungsrisiko, sollte beispielsweise eine Meldung nicht richtig durchgeführt worden sein (§12 BetrAVG). Ein starker Partner im Pensionsmanagement in Kombination mit einer persönlichen D&O-Versicherung sichert Ihren Betrieb langfristig ab.

Sie wissen nicht, dass bei Übertragungen Haftungsrisiken entstehen oder im Falle einer Zusage über eine Pensionskasse unerwartete Kosten entstehen. Vermeintliche Spezialisten für die betriebliche Altersvorsorge gibt es viele, aber fachkundige Beratung in allen angrenzenden Bereichen der bAV sind kaum zu finden. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Ihr Unternehmen immer komplexer. Wir verkaufen Ihnen keine Versicherung, da wir kein Versicherungsvertrieb sind. Nur so können wir ohne Abstriche Ihr Pensionsmanagement übernehmen.

Worauf bei der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen zu achten ist?
Nicht nur betriebsrentenrechtliche, sondern auch arbeitsrechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte sind bei der Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge zu beachten. Hierzu schwirren zahllose Mythen (z.B.: „das machen Andere anders“, „das lohnt sich nicht“) herum, welche nicht mit den Grundsätzen des Betriebsrentengesetzes zu vereinbaren sind. Fehler in der betrieblichen Altersvorsorge können große Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Sie müssen sich nicht mit den Anforderungen der betrieblichen Altersvorsorge einwandfrei auskennen, denn dafür sind wir da.

 

Das können Sie von uns erwarten:

  • Erstellung und Überprüfung von Versorgungszusagen
  • Einhaltung der Meldepflichten (Versorgungsträger und Pensionssicherungsverein)
  • Sichere Übertragung mit klarer Abgrenzung
  • Arbeitsrechtliche Gestaltung – rechtssichere Gestaltung der Versorgungszusagen
  • Individuelle Auswahl des passenden Durchführungsweges
  • Ein Ansprechpartner für alles rund um Ihre bAV

 

Jeder hat sein Fachgebiet – unseres ist Ihre bAV.

Wir nehmen Ihnen die zahlreichen mit der bAV verbundenen Pflichten ab, damit Sie sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Pensionssicherungsverein? – Was Sie jetzt wissen müssen!

Wir halten Sie in allen Bereichen der bAV auf dem aktuellen Stand, damit Sie sich nicht durch neue Gesetze, Auflagen oder Informationsschreiben quälen müssen.

Ab 2021 wird der Durchführungsweg Pensionskasse insolvenzsicherungspflichtig. Jetzt schon sind alle anderen Durchführungswege insolvenzsicherungspflichtig und damit beitrags-, und meldepflichtig. Ausnahmen sind möglich. Wir prüfen Ihre Insolvenzsicherungspflicht und melden dementsprechend beim Pensionssicherungsverein.

Bevor Sie mit Ihrer Unterschrift irgendwelche Verbindlichkeiten annehmen, überprüfen wir Ihre rechtlichen Melde- und Beitragspflichten nach § 10, 11 BetrAVG und übernehmen in Ihrem Auftrag die Dokumentation und Anmeldung.

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