„BGM?! Das ist doch undurchsichtig, lästig und teuer!“

BGM wichtige Informationen

Richtig oder falsch?!

Finde ich alleine eigentlich immer die Informationen, die wirkliche wichtig sind? Bei neuen  Gesetzte, Vorgaben und Umsetzungen ist die eigene Recherche meist die kostengünstige Alternative. Insbesondere kommt es bei der Nutzung von Suchmaschinen oft zu Konfrontationen mit unzähligen Ergebnissen. Betriebliches Gesundheitsmanagement so ein Begriff, der in dem Köpfen geistert, einer Umsetzung bedarf und doch wieder von der einen in die andere Ecke geschoben wird. Es werden zahlreiche Dienstleistungen angeboten, die unter den Begriff des betrieblichen Gesundheitsmanagements fallen. Dabei verlieren viele den Überblick zwischen gesetzlich relevanten Faktoren und Investitionen zur Umsetzung und gesundheitsfördernde Maßnahmen, die in vielen Fällen den Arbeitgeber viel Geld kosten, jedoch kaum genutzt werden oder den gewünschten „Gesundheitseffekt“ verfehlen. Natürlich zögern viele, dieses Thema effizient angehen zu können. BGM kostenneutral richtig etablieren und profitieren!

Worauf kommt es also wirklich beim betrieblichen Gesundheitsmanagement an?

Arbeitsschutz, Mutterschutz und Arbeitsstättenverordnung

Das Hauptaugenmerk des betrieblichen Gesundheitsmanagements, ist die Durchführung der im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §§3-6 verankerten Gefährdungsbeurteilung. Seit Januar 2018 ist die Gefährdungsbeurteilung auch im Mutterschutzgesetz implementiert, um Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau und ihres ungeborenen Kindes zu erfassen und auszuschließen. Ohne Gefährdungsbeurteilung besteht somit kein wirkungsvoller Mutterschutz. Um Gefährdungen betriebsspezifisch zu erfassen werden die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsstättenverordnung in die Gefährdungsbeurteilung miteinbezogen.

 

 „Gefährdungsbeurteilung“ das klingt lästig, mit viel Mühen und Kosten verbunden…nur damit der Staat wieder etwas durchsetzten kann?!

Die Gefährdungsbeurteilung kann mehr!

Richtig genutzt verschafft Sie dem Arbeitgeber nicht nur viele Rechtssicherheiten. Neben dem Ergebnis der psychischen und physischen Gesundheit werden automatisch Einblicke und Überblicke in Arbeitsorganisationen, Aufgabenbewältigungen, soziale Beziehungen, übergreifende Zusammenarbeit uvm. Offengelegt. Das „Fühlen und Denken“ der Mitarbeiter ist somit zur generellen Verbesserung von unterschiedlichen Strukturen  essentiell.

 

„Fühlen und Denken“ der Mitarbeite ist Effektivität!

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung ist der Spiegel der Mitarbeiter. Sie zeigen neben den gesundheitlichen Faktoren auf, ob es Beispielsweise in Arbeitsorganisationen oder sozialen Beziehungen Störfaktoren gibt, die die Effektivität der Mitarbeiter und Arbeitsergebnisse beeinflusst.

 

Die Gefährdungsbeurteilung zeigt überhaupt erst auf, ob und welche gesundheitsfördernde Maßnahmen geleistet werden müssen!

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen zeigen Ihnen überhaupt erst an, ob und welche gesundheitlichen Gefahrenpotentiale existieren. Lediglich hier müssen Sie als Arbeitgeber Geld in die Hand nehmen, um diese zu fördern. Durch die Überprüfung der Maßnahmen und zyklischen Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie den Überblick, ob die Maßnahmen angenommen werden und den gewünschten positiven Effekt erwirkt, der Ihren Mitarbeitern zu mehr Effektivität  verhilft! „Unnötige“ Maßnahmen fallen weg. Im Anschluss ist es für Sie kosteneffizienter, da Sie nur in betriebsrelevante und nicht unspezifische Maßnahmen investieren müssen.

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