Pensionskassen Untergang

Welche Schritte ArbeitgeberInnen jetzt unbedingt gehen müssen!

Rettung vom sinkenden Boot oder gar vor dem Ertrinken!

Pensionskassen gehen reihenweise pleite oder liegen im Sterben, regelmäßig gibt es dazu neue Nachrichten (Kölner Pensionskasse, Pensionskasse der Steuerberater, Pensionskasse der Caritas…). Dieser Trend war schon lange zu beobachten und absehbar. Die zugesagten Leistungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten können aufgrund des Niedrigzinses nicht mehr durch die Pensionskassen gewährleistet werden, doch ein Umdenken kam für viele zu spät. Das Konzept der Pensionskassen beruht auf Gewinnerzielung am Kapitalmarkt, doch die benötigten Mindestkapitalanforderungen an Rücklagen können nicht mehr vorgewiesen werden.

Ergebnis: Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) untersagt nach und nach den Pensionskassen ihr Geschäft und schließt für Neugeschäft, doch was sind die Auswirkungen, wenn schon Betriebsrenten über den Weg der Pensionskasse durch den/die ArbeitgeberInnen zugesagt worden sind?

Was bedeutet das für die ArbeitgeberInnen?

Für Kürzungen von Zusagen über die Pensionskassen besteht in erster Linie eine Einstandspflicht des/der ArbeitgeberIn. Aus der Versorgungszusage entstehen arbeitsrechtliche Ansprüche auf die zugesagte monatliche Rente, das bedeutet, zahlt die Pensionskasse nur einen Teil der zugesagten Rente oder gar keine Rente mehr, dann steht der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin in der Pflicht hier für vollständigen Ausgleich zu sorgen (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG). Kommt es zu diesem Fall, dann müssen Sie als ArbeitgeberIn Rückstellungen bilden, um bei Renteneintritt der Beschäftigten die zugesagten Leistungen zu erbringen.

Diese Subsidiärhaftung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) ist den meisten ArbeitgeberInnen nicht bekannt, aber trotzdem wirkmächtig. Können die Versorgungsträger wie die Pensionskassen, egal aus welchem Grund, die zugesagten Leistungen nicht erbringen, dann stehen Sie in der Erbringungspflicht Ihren Beschäftigten gegenüber. Dieses bestehende Haftungsrisiko gilt es unbedingt zu minimieren.

Pensionskassen unter PSV-Schutz – Melde- und Beitragspflicht für ArbeitgeberInnen

Nach der Übergangsregelung vom 12.06.2020 unterliegen Pensionskassen ab 2021 einer Beitrags- und Meldepflicht beim Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) und damit einem Insolvenzschutz, der allerdings keineswegs die ArbeitgeberInnen aus der Haftung nimmt, denn erst bei Untergang des/der ArbeitgeberIn tritt der PSV ein (mehr dazu hier: https://www.unternehmerhaus.eu/insolvenzsicherungspflicht-fuer-pensionskassen/). Erstmal bedeutet diese Tatsache für Sie als ArbeitgeberIn, dass Sie Ihren Pflichten zur Meldung und Beitragszahlung nachkommen müssen, hier nehmen wir Ihnen gerne die Arbeit ab und prüfen individuell Ihre Pflichten. Wird keine Meldung durch den/die ArbeitgeberIn abgegeben, dann kann diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden (§12 BetrAVG).

Was Sie jetzt dringend tun sollten!

Das Thema ist weitreichend und berührt einige Gesetze.  Insbesondere Unterlagen von Versicherungsunternehmen sind äußerst umfangreich, was nicht im Geringsten zum einfachen Abarbeiten beiträgt. Neben Ihrem Kerngeschäft bleibt für die rechtssichere Pflege der betrieblichen Altersvorsorge, sowie dem Einarbeiten in die rechtliche Lage, keine Zeit.

Bevor Sie jetzt gar nichts machen oder etwas falsch machen, sollten Sie sich auf die sichere Seite begeben. Lassen Sie Ihre Dokumente und Versorgungszusagen überprüfen, damit Sie später keine unangenehme Überraschung erwartet. Qualifiziertes Pensionsmanagement sorgt für Rechtssicherheit, Vermeidung von Bußgeldern und wählt den besten Weg für Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten.

Durch langjährige Erfahrung ist es uns möglich Strategien zu entwickeln um Haftungen auszuschließen oder zu reduzieren. Übergeben Sie uns einfach Ihre Arbeit – wir führen alles ordnungs- und sachgemäß für Sie durch. Kontaktieren Sie uns und wir finden die bestmögliche Lösung für Sie.

Quellen:

  • Cash-online unter: https://www.cash-online.de/versicherungen/2020/pensionskassen-mit-volldampf-in-den-untergang/551835 (Recherche am 25.01.2021)
  • Procontra Magazin online unter: https://www.procontra-online.de/artikel/date/2020/01/steuerberater-pensionskasse-geht-der-geschaeftsbetrieb-weiter/?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=1&cHash=d16b39ef46b50cbcdcebcb8eb1b2b832 (Recherche am 25.01.2021)
  • Versicherungsbote unter: https://www.versicherungsbote.de/id/4890101/Bafin-entzieht-Pensionskasse-der-Steuerberater-die-Erlaubnis-/ (Recherche am 25.01.2021)
  • Ries Solutions unter: https://www.ries-solutions.com/news/gesetzgeber-erleichtert-versicherungsvertragliche-loesung (Recherche am 25.01.2021)
  • KPMG Law unter: https://kpmg-law.de/mandanten-information/haftung-des-arbeitgebers-fuer-mittelbare-versorgungszusagen/ (Recherche am 25.01.2021)

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