EU-Datenschutz-Grundverordnung

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Strikterer Datenschutz – höhere Bußgelder

Ist Ihr Betrieb schon ausreichend auf die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung eingestellt?

 

Für jedes Unternehmen in der EU, dessen Kerntätigkeit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten beinhaltet gilt ab dem 25.05.2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dazu gehören alle Betriebe – egal welcher Branche.

 Bei dieser steht der Schutz personenbezogener Daten von in der EU befindlichen Personen auch gegenüber Unternehmen und Organisationen außerhalb der Europäischen Union.

Nach ihr dürfen Daten dürfen nur nachweislich zweckgebunden und mit eindeutiger, freiwilliger Einwilligung des Betroffenen erhoben und verarbeitet werden. Nach Beendigung des Auftrages (ursprünglicher Zweck) müssen die personenbezogenen Daten gelöscht werden, sofern keine Rechtsgrundlage für eine weitere Speicherung besteht.

Unternehmen sind verpflichtet zu jederzeit durch technische und organisatorische Maßnahmen den jeweils aktuell höchstmöglichen Grad des Datenschutzes zu bieten. Getroffene Maßnahmen, sowie die vorher gehende Datenschutz-Folgenabschätzung, sind zu dokumentieren. Zudem  muss jetzt jedes Unternehmen zu dessen Kerntätigkeit die Verarbeitung personenbezogener Daten gehört, unabhängig von der Mitarbeiteranzahl, einen Datenschutzbeauftragten bereitstellen.

Der gesamte Datenverarbeitungsprozess soll mittels umfangreichen Informationspflichten gegenüber Betroffenen transparent und verständlich dargestellt werden; sowie diese über ihre Rechte aufklären. Diese Rechte der betroffenen Personen wurden durch die Datenschutz-Grundverordnung gestärkt und weiter ausgebaut.

Zu diesen Rechten gehört z.B. „das Recht auf Vergessenwerden“, dies bedeutet, dass auf den Wunsch des Betroffenen seine personenbezogenen Daten vollständig gelöscht werden müssen. Dies allerdings nur sofern keine Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung vorliegt. Außerdem haben die betroffenen Personen den Anspruch auf die Herausgabe ihrer vollständigen personenbezogenen Daten an sie selbst, oder von ihnen gewünschte Dritte. Sowie für sie jederzeit die Möglichkeit besteht ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen.

Neben den getroffenen Maßnahmen zum Datenschutz sind alle Abläufe und Prozesse der Datenverarbeitung, einschließlich der ausdrücklichen Einwilligungen, sollten so lückenlos wie möglich dokumentiert werden.

Des Weiteren wurden die möglichen Bußgelder drastisch erhöht und die Schadensersatzansprüche ausgeweitet. So sind jetzt auch Unternehmen / Organisationen außerhalb der EU haftungspflichtig und es bestehen Ersatzansprüche nicht nur bei materiellen, sondern auch bei immateriellen Schäden.

Noch haben Sie genug Zeit. Überprüfen Sie die Datenerhebungs- und Verarbeitungsprozesse in Ihrem Unternehmen und installieren die entsprechenden Maßnahmen, um auch nach dem 25.05.2018 rechtskonform personenbezogene Daten verarbeiten zu können!

 

Möchten Sie noch nähere Informationen? Die finden Sie hier

 

Federleicht zum umfassenden Datenschutz – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Psst…darüber spricht man nicht!

Depressionen sind immer noch ein Thema über das in Deutschland kaum gesprochen wird und wenn dann nur sehr verhalten. Gerade am Arbeitsplatz wird nicht offen mit dem Thema umgegangen oder aus Unwissenheit eine Depression nicht ernst genommen. In den letzten Tagen und Wochen wurde vermehrt in den öffentlichen Medien über die Krankheit Depression berichtet und aufgeklärt. Auch Aktionen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bemühen sich um Sichtbarkeit und einen bewussten Umgang mit Depression.

„Reiß dich doch einfach zusammen.“ oder „ Es ist halt nicht jeder dem Druck gewachsen.“, hört man möglicherweise im Büro, wenn ein/e KollegIn aufgrund psychischer Erkrankung länger krank geschrieben wird oder die Erkrankung offen anspricht. Hier muss ein Umdenken stattfinden, denn das Risiko einmal im Leben an einer Depression zu erkranken liegt in Deutschland bei 16-20%1. Genetische oder biologische Faktoren, auf die Sie keinen Einfluss haben, können Depressionen begünstigen.

Einfluss nehmen und vorbeugen können Sie zum Beispiel durch ausreichend Bewegung und ein starkes soziales Umfeld. Wichtig ist auch bei den ersten Anzeichen auf seinen Körper zu hören und  das Arbeitspensum herunterzuschrauben. Depression ist eine ernste psychische Krankheit und als solche wahrzunehmen.

MitarbeiterInnen die unter Depressionen leiden sind durch lange Fehlzeiten oder durch geminderte Leistungsfähigkeit meist in Ihrer Fähigkeit zu arbeiten eingeschränkt. Der Umgang mit erkrankten MitarbeiterInnen spielt eine entscheidende Rolle.  Sehen Sie die Information über die Erkrankung nicht als schlechte Nachricht, sondern als Aufruf zur Chance. Es besteht keine Pflicht seinem Chef von einer Depression zu berichten, also wird Ihnen als Chef viel Vertrauen entgegen gebracht. Unterstützen Sie Ihre Angestellten und wirken so positiv auf Gesundheit und Arbeitsleistung ein. Helfen Sie bei Wiedereinstieg nach einer Therapie oder durch entlastende Arbeitszeitmodelle, so kann Arbeitskraft zurückgewonnen und erhalten werden.

Vermeiden Sie durch sensiblen und aufmerksamen Umgang den Teufelskreis, der Ihr Unternehmen schwächt. Viele Angestellte erscheinen trotz psychischen Erkrankungen zur Arbeit, aus Angst vor Tuscheleien oder Jobverlust.  Davon haben Unternehmen nichts! Wer krank zur Arbeit erscheint leistet weniger. Aufmerksame KollegInnen und geschulte Führungskräfte sind hier gefragt.

Prävention ist immer noch die beste Medizin. Sorgen sie für ein aktives und effizientes betriebliches Gesundheitsmanagement. Gesunde Unternehmenskultur, ist die erfolgreichste Unternehmenskultur. Durch aktive Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stressbewältigungskurse, Sportangebote oder auch die Förderung einer sensiblen und aufgeklärten Unternehmenskultur, können Sie die Rahmenbedingungen für Ihre MitarbeiterInnen verbessern. Sorgen Sie für gesunde und leistungsfähige MitarbeiterInnen. Behalten Sie wichtiges Fachwissen in Ihrem Unternehmen durch Unterstützung für MitarbeiterInnen mit psychischen Erkrankungen.

Das UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr spricht nicht hinter vorgehaltener Hand über psychische Erkrankungen. Betriebliches Gesundheitsmanagement startet durch ein offenes Gespräch mit uns!

 

1 Website der Psychotherapeuten Kammer NRW Recherche am 22.03.2018 (https://www.ptk-nrw.de/de/mitglieder/publikationen/ptk-newsletter/archiv/ptk-newsletter-spezial/zahlen-fakten-depression.html)

Gesundheit zahlt sich aus! – Zahlen und Fakten auf den Punkt gebracht!

Haben Sie sich mit der Gesundheit Ihrer MitarbeiterInnen intensiv auseinandergesetzt? – Nein? Das sollten Sie dringend ändern!

Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein schlüssig für den jeweiligen Betrieb individuell ausgearbeitetes Konzept, das die Erhaltung und Förderung der Gesundheit aller MitarbeiterInnen  gewährleistet.

 

Zahlen und Fakten:

Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, BMAS & Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, BAuA, sind psychische Erkrankungen in den letzten 7 Jahren um mehr als 97% angestiegen. Bundesweit sind 60 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage psychischen Erkrankungen geschuldet. Wirtschaftlich bedeutet das für Unternehmen Produktionsausfallkosten von 6 Mrd. Euro im Jahr und sogar ca.122 Mio. Arbeitsunfähigkeitstage gehen auf Erkrankungen des Muskel-Skeletts zurück und sorgen somit für die höchsten Kosten: : 12,4 Mrd. Euro Produktionsausfall und 21,5 Mrd. Euro Ausfall Bruttowertschöpfung à hier liegt ein großes Präventionspotential! 2

Es ist deutlich zu erkennen, dass jeder kranke Mitarbeiter Ihr Unternehmen schwächt und Kosten verursacht. Gesundheitsfördernde Maßnahmen müssen nicht immer viel kosten. Auch kleine Veränderungen können viel bewirken und die Leistungsfähigkeit Ihrer MitarbeiterInnen stärken und erhalten. Besonders Beschwerden, die zu den Erkrankungen des Muskel-Skeletts zählen, lassen sich durch einfache Maßnahmen wie zum Beispiel  regelmäßige Rückenübungen oder gesunde Sitzhaltung vermeiden. Zusätzlich werden Ihre Bemühungen im Betrieblichen Gesundheitsmanagement seit dem 01.01.2008 steuerlich begünstigt. Jährlich 500 Euro kann Ihr Unternehmen pro MitarbeiterInn lohnsteuerfrei in gesundheitsfördernde Maßnahmen investieren (SGB V §20 / §22).

2Knappschaft 2015. Gesund.Effektiv.Erfolgreich. Wie betriebliche Gesundheitsförderung Unternehmen stärkt.

 

Durch das Arbeitsschutzgesetz (§§3-6 ) sind Sie zur Installation, Dokumentation und Kontrolle gesundheitsfördernder Maßnahmen verpflichtet. Durch ein gut umgesetztes Betriebliches Gesundheitsmanagement sind sie rechtlich abgesichert und profitieren von folgenden Vorteilen:

  • Gesunde Arbeit ist die Grundlage für eine lange Arbeitsfähigkeit, besonders wichtig in Anbetracht des demografischen Wandels
  • Stabilisierung und Förderung psychischer und physischer Gesundheit
  • Fortlaufende Optimierung der Arbeitsabläufe, sowie der Arbeitsbedingungen
  • gesetzliche Einhaltung des Arbeitsschutzes §§3-6
  • Geringere Fluktuation durch gesunde und zufriedene MitarbeiterInnen, die Ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Förderung der Leistungsfähigkeit aller MitarbeiterInnen
  • Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Kostensenkung durch Reduzierung von Krankheits- und Produktionsausfällen

 

Machen Sie Ihr Unternehmen fit durch professionell umgesetztes betriebliches Gesundheitsmanagement und profitieren Sie von den Vorteilen!

Betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihrem Unternehmen umsetzen, aber wie?

Wir machen das! Wir erstellen das passende Konzept für Sie.

 

Erleben sie Leichtigkeit!

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Mit Leichtigkeit und unbeschwert zu einem umfassenden Arbeitsschutz mit uns vom UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr!

Reisende soll man nicht aufhalten, sagt ein altes Sprichwort, aber genau darum geht es bei der Mitarbeiterbindung. Reiselust einzudämmen, weil es bei Ihnen am Schönsten ist.

Das Ziel eines jeden Unternehmens sollte sein, seine guten Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu behalten. Mitarbeiterbindung lässt sich durch Bausteine aus dem Change Management, Betrieblichen Gesundheitsmanagement, aber auch aus dem Cultural Diversity Management umsetzen. Um die Arbeitskraft und das interne Know-how in Ihrem Unternehmen zu halten brauchen Mitarbeiter verschiedene Anreize. Diese können durch monetäre und nichtmonetäre Anreizsysteme geschaffen werden. Der Mitarbeiter muss Wertschätzung erfahren um langfristig und motiviert in Ihrem Unternehmen zu arbeiten.

Doch wie?

Wir verstärken durch unser Wissen die Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen. Dabei präsentieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber für neue Mitarbeiter und erhalten die Kräfte Ihrer Leistungsträger im Unternehmen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel unerlässlich.

 

Möchten Sie der Konkurrenz als  offenes Unternehmen einen Schritt voraus sein? Wir vom UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr machen das für Sie. Erfahren Sie Leichtigkeit!

 

 

Mögliche Maßnahmen um die Mitarbeiterbindung zu verstärken:

 

Change Management –Positive Fehlerkultur etablieren

Den Umgang mit Fehlern verbessern und in Fehlern keine Quelle von Stress sondern Potential sehen.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement

  • Ein umfassender Arbeitsschutz
  • Eine gute Arbeitsgestaltung, dazu zählen: Arbeitssicherheit, Pausenplanung, Vermeidung störender Einflüsse, realistische Zeitplanung um Zeitdruck und Stress zu vermeiden
  • Gesundheitskurse und Beratung
  • Kostenlose Verpflegung wie Obst und Kaffee
  • Attraktiv gestaltete Rückzugsorte
  • Ergonomische Arbeitsplätze
  • Ein ausgewogenes Sportangebot

 

weitere Optionen:

  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Weiterbildungsmaßnahmen zur Effektivitäts- und Motivationssteigerung
  • Anreizsysteme schaffen

 

Sie sehen, die Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung sind umfassend. Wir erstellen Ihr Konzept. Steigern Sie so die Wahrscheinlichkeit eines langen Verbleibs in Ihrem Unternehmen um ein Vielfaches! Erleben Sie Ihre persönliche Leichtigkeit! Hierbei gibt es nur Gewinner!

 

Ihre Vorteile durch Mitarbeiterbindung auf einen Blick:

  • Arbeitsatmosphäre optimieren
  • Fluktuation gering halten
  • Positionierung nach außen und innen als attraktiver Arbeitgeber
  • Weiterempfehlung durch Mitarbeiter erhöhen
  • Neueinstellungskosten wie Einarbeitung, Auswahlverfahren reduzieren
  • Motivation und Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeiter erhöhen

 

 

 

Wir machen das für Sie! Sie erleben Leichtigkeit!

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Mitarbeiterbindung?! Das ist federleicht – mit uns dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Sie haben noch nie darüber nachgedacht, was Fehler Ihnen bringen können?  – Ein Fehler! Lernen Sie daraus. Einen Fehler zuzugeben erfüllt viele Mitarbeiter mit Angst und bewirkt Stress. Durch eine positive Fehlerkultur verändert sich der Umgang mit Fehlern innerhalb des Unternehmens. Durch eine offene Feedbackkultur in Ihrem Unternehmen werden Fehler nicht aus Angst unter den Tisch gekehrt, sondern effektiv genutzt.

Fehler passieren in jedem Unternehmen, nur nicht jedes Unternehmen nutzt das daraus entstehende Potential. Der Umgang mit Fehlern sagt viel über ein Unternehmen aus.  Kann man Fehler offen ansprechen und zugeben? Jeder Mitarbeiter sollte Fehler machen dürfen, das ist menschlich und ein Quelle von Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Eine positive Fehlerkultur im Unternehmen ist geprägt von einem konstruktiven Umgang mit Fehlern. Die Etablierung einer positiven Fehlerkultur setzt eine Unternehmenskultur voraus, in welcher die Belegschaft sich wohlfühlt und Austausch herrscht. Der Bedarf ist ganz einfach zu erkennen. Ein Unternehmen mit positiver Fehlerkultur ist und bleibt attraktiv für Fachkräfte und erfahrene MitarbeiterInnen und sichert sich große wettbewerbstechnische Vorteile.  Viele große Fortschritte sind ursprünglich aus Fehlern entstanden.

Doch wie?

Wir etablieren für Sie die prozesshafte Umsetzung einer lebhaften positiven Fehlerkultur.  Dabei präsentieren Sie sich als offenes Unternehmen und erhöhen zugleich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, Ihre Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit und nicht zuletzt Ihren Umsatz. 

Möchten Sie der Konkurrenz als  offenes Unternehmen einen Schritt voraus sein? Wir machen das für Sie! Erlangen sie Leichtigkeit!

 

Vorteile durch positive Fehlerkultur:

 

  • Qualität der Arbeit und Produktivität enorm verbessern
  • Stressreduktion für Ihre MitarbeiterInnen und somit Leistungsförderung
  • Konstruktiver Umgang mit Fehlern für stetige Weiterentwicklung und Innovationen
  • Nutzen des gesamten verfügbaren Potentials
  • Sichert wirtschaftlichen Erfolg
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Transparente Abläufe
  • MitarbeiterInnen an das Unternehmen binden und Fluktuation vermeiden
  • Positives Image Ihres Unternehmens aufbauen
  • Abbau der Unverfehlbarkeit

 

Bringen Sie Ihr Unternehmen auf den neuesten Stand mit Fehlerkultur als Baustein des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, Diversity Managements und Qualitätsmanagements.

 

Wir machen das für Sie! Sie erfahren Leichtigkeit!

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Federleicht eine positive Fehlerkultur etablieren und Wohlfühlraum schaffen – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Haben Sie Schwierigkeiten bei der Integration neuer Mitarbeiter in Ihr Unternehmen, die sich aufgrund kultureller Hürden ergeben? Das muss nicht sein! – Überwinden Sie diese federleicht mit einem interkulturellem Mentorenprogramm!

In Zeiten des Fachkräftemangels und demographischen Wandels gewinnt die Integration von geeignetem Fachpersonal aus dem Ausland immer mehr an Bedeutung. Da es dabei jedoch aufgrund kultureller Unterschiede häufig zu Schwierigkeiten bei der Einarbeitung kommt, gewinnt eine aktive Unterstützung neuer Mitarbeiter immer mehr an Bedeutung. Ihr Unternehmen profitiert schlussendlich davon, Einstiege möglichst einfach zu gestalten sowie Zufriedenheit und Motivation produktiv zu fördern.

Nutzen Sie dafür das interkulturelle  Mentorenprogramm als eine moderne Ergänzung zu Ihrem Cultural Diversity Management. So sind Sie für die aktuelle Situation auf dem Arbeits- und Bewerbermarkt bestens gewappnet!  Schließlich haben alle etwas davon: Sie als attraktiver Arbeitgeber mit einer erhöhten Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit und einem sich daraus ergebenden steigendem Umsatz, sowie all Ihre Mitarbeiter, die durch den kulturellen Austausch ihren Horizont erweitern und neue Perspektiven hinzugewinnen.

Darüber hinaus wird das Mentorenprogramm als Maßnahme des Cultural Diversity Managements den Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) gerecht. Das jeden Arbeitgeber dazu verpflichtet, „die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben“ (§12 AGG). Durch dieses soziale Engagement gewinnt Ihr Unternehmen zudem auch für mögliche neue Geschäftspartner und Kunden an Attraktivität.                                                                                                                                                                                

Wir schaffen Ihr effektives Mentorenprogramm. Wir begleiten Sie fortwährend bei der Zusammenführung und Zusammenarbeit zwischen Mentor und Mentee.

Somit ergeben sich für Ihr Unternehmen jede Menge Vorteile:

Unternehmervorteile

  • Vermittlung zwischen verschiedenen Kulturen und Etablierung von Cultural Diversity im Unternehmen
  • Langfristige Aufträge und langfristigen Umsatz für Ihr Unternehmen
  • Aufwertung Ihres Firmenimages
  • Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen
  • Eine Vielfältige Mitarbeiterstruktur schafft Attraktivität für internationale Fachkräfte
  • Vielfältige kulturelle Perspektiven inspirieren und fördern Weiterentwicklung

 

Arbeitnehmervorteile

  • Erhöhte Zufriedenheit, Loyalität und Leistungsfähigkeit
  • Andere Blickwinkel, Herangehensweisen, Erfahrungen und Kreativität durch vielfältiges Personal
  • Mitarbeiter lernen voneinander und erweitern ihren Horizont durch den Austausch und Zugewinn an neuen Perspektiven

 

Wie wir Ihnen bei der Etablierung eines erfolgreichen Mentorenprogramms helfen können:

  • Gezielte Seminare zum Thema Mentoring
  • Entwicklung und Durchführung des Mentorenprogramms
  • Festlegung der Ziele und Rahmenbedingungen des Mentorenprogramms
  • Unterstützung bei der Zusammenführung von Mentor und neuem Mitarbeiter

 

 

 

Rüsten Sie sich für eine starke Zukunft!

 

Wir machen das für Sie! Sie erleben Leichtigkeit!

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Federleicht interkulturelle Vielfalt in Ihrem Betrieb fördern und leben – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Ein erfolgreicher Unternehmer behandelt jeden Angestellten als das, was er ist: ein individueller Mensch mit Stärken und Schwächen. Mitarbeiter sollten daher zwar unterschiedlich, aber unbedingt gleichwertig und gleichgestellt behandelt werden. Ein unsicherer Mensch benötigt zum Beispiel in schwierigen Situationen gutes Zureden, während ein von sich selbst überzeugter Mensch gelegentlich übers Ziel hinaus schießt und gebremst werden sollte. Die Rahmenbedingungen haben sich geändert, Mitarbeiter und Kunden werden vielfältiger. 22,5% der in Deutschland lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund.[1] Gleichzeitig mangelt es in vielen Branchen an Fachkräften. Wer sich den aktuellen Rahmenbedingungen nicht anpasst, wird den steigenden Anforderungen nicht mehr gewachsen sein und langfristig nicht wettbewerbsfähig bleiben. Die Mitarbeiterführung muss speziell auf Ihre Belegschaft abgestimmt werden, sofern sich die Fähigkeiten Ihrer Mitarbeiter optimal entfalten sollen. Um eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der sich alle Mitarbeiter wohlfühlen, sich gegenseitig respektieren und voneinander lernen können, benötigen sie zusätzliches Wissen. Mit diesem Wissen können Sie die Herausforderung, aber gleichzeitig auch Chancen optimal bewältigen und nutzen. Denn so bietet sich Ihnen die Möglichkeit, ein offenes von Toleranz geprägtes Klima in ihrem Unternehmen zu erschaffen und von einem ausgeprägten Ideenreichtum zu profitieren

Doch woher dieses Wissen nehmen?

Wir formen Ihre individuelle Vielfalt zu Ihrem Vorteil. Dabei präsentieren Sie sich als weltoffenes Unternehmen und erhöhen zugleich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, Ihre Mitarbeiter- und Kundenzufriedenheit und nicht zuletzt Ihren Umsatz. 

Weiterhin erfüllen Sie die Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG), das jeden Arbeitgeber dazu verpflichtet, „die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben“(§12 AGG).

Möchten Sie der grauen Konkurrenz als  buntes Unternehmen hoch motivierte Mitarbeiter federleicht vor der Nase wegschnappen?!

 

Was sind die Vorteile für Sie und Ihre Belegschaft?

Unternehmervorteile

  • Aufklärung über Chancen und Risiken kultureller Diversität
  • Infos zum Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)
  • Optimierung des Firmenimage
  • Es gelangen mehr Talente und Fachkräfte zu Ihnen
  • Größere Zufriedenheit und Bindung von Kunden mit Migrationshintergund oder im Ausland
  • Höherer Absatz durch Erweiterung und Potenzierung des Kundenbereiches durch das Ausland

 

Arbeitnehmervorteile

  • Erhöhte Zufriedenheit, Loyalität und Leistungsfähigkeit
  • Hohe Flexibilität der Mitarbeiter
  • Andere Blickwinkel, Herangehensweisen, Erfahrungen und Kreativität durch vielfältiges Personal
  • Mitarbeiter lernen voneinander und erweitern ihren Horizont durch den Austausch
  • Verbesserter Umgang mit Kunden und Mitarbeitern unterschiedlicher kultureller Hintergründe

 

Wie wir Ihnen bei der Etablierung eines erfolgreichen „Cultural Diversity Managements“ helfen können:

  • Erhebung, Auswertung und Dokumentation des Ist-Zustandes:
  • Sind die Strukturen und Personalprozesse im Unternehmen Diversity-fähig?
  • Welche Änderungen müssten vorgenommen werden?
  • Gemeinsame Festlegung der Ziele im Bereich kulturelles Vielfaltsmanagement
  • Erstellung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmenkatalogs
  • Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen
  • Persönlich auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Weiterbildungen und Seminare

 

 

Rüsten Sie sich für eine starke Zukunft und erleben Sie dabei Leichtigkeit!

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[1] https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_261_12511.html

 

Federleicht interkulturelle Vielfalt in Ihrem Betrieb fördern und leben – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

BRSG

Warum „abwarten und Tee trinken“ oder die „Vogel Strauß-Methode“ beim Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz in nicht-tarifgebundenen Unternehmen keine (guten) Optionen sind

 

 

Abwarten und die derzeitigen politischen Entwicklungen beobachten oder einfach den Kopf in den Sand stecken, könnte für Ihr Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge Fremdbestimmtheit und unnötig gesteigerten Verwaltungsaufwand bedeuten!

Egal wie die Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Regierungskoalition ausgehen mögen, ob es Neuwahlen geben wird, oder nicht. Eines steht in diesem ganzen Chaos, völlig gleich mit welchem Ausgang, fest: das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist da und muss umgesetzt werden! Das heißt:

In jedem Unternehmen, in jedem Betrieb besteht Handlungszwang. Völlig unabhängig von der Betriebsgröße, oder ob eine Tarifvertragsbindung vorliegt.

Das Sozialpartnermodell ist nicht verpflichtend und stellt lediglich eine weitere Alternative zur Regelung der betrieblichen Altersvorsorge dar. Daher ist es sinnvoll zunächst zu prüfen, welche Option für den einzelnen Betrieb am geeignetsten erscheint, ehe man sich an einen gängigen Tarifvertrag anlehnt.

Bei der Prüfung ist es zunächst wichtig, dass Sie sich hinreichend über die Inhalte der Betriebsrentenreform informieren. Analysieren Sie dann, wie die betriebliche Altersvorsorge bisher in Ihrem Betrieb geregelt ist. Welche Veränderungen müssen vorgenommen werden, damit die neuen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind? Welche Handlungsspielräume gibt es? Können Sie und Ihre Mitarbeiter zum Beispiel vom erhöhten Dotierungsrahmen oder dem neuen staatlichen Förderbeitrag für Geringverdiener profitieren?

Sehen Sie das Umsetzen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) auch als Chance Ihre betriebliche Altersvorsorgeordnung gesetzes- bzw. reformkonform, vereinheitlicht und vor allem individuell passend auf Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter zu gestalten! Von einer solchen profitieren Sie gleich mehrfach:

  • Die Versorgungsordnung dient Ihnen als eine Art Richtschnur für die betriebliche Altersvorsorge und schafft Transparenz innerhalb des Betriebes.
  • Eine Vereinheitlichung reduziert den Verwaltungsaufwand drastisch und schafft die beste Voraussetzung für eine Gleichberechtigung aller Mitarbeiter.
  • Ist die Versorgungsordnung individuell auf den Betrieb zugeschnitten, bietet sie damit viele Vorteile für seine Mitarbeiter. Zudem stellt sie ein Alleinstellungsmerkmal dar und wirkt sich positiv auf die Motivation der Mitarbeiter und ihre Bindung an den Betrieb aus, ist aber auch gleichzeitig ein Vorteil im Wettbewerb um Fachkräfte.
  • Kommt ein neuer Mitarbeiter mit bereits vorhandenem bAV-Konto in Ihr Unternehmen und möchte bei Ihnen die bAV weiterführen, kann diese Übertragung auch in Ihr Versorgungssystem übernommen werden, nach Ihren Bestimmungen. Mit Ihrer eigenen Versorgungsordnung, müssen Sie also nicht mehr die Bedingungen der vorherigen Arbeitgeber übernehmen. Sie haben also allein die Gestaltung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge in der Hand und können damit also auch bewusst eines der Grundbausteine Ihres Unternehmens steuern.

Das BRSG enthält einige Bestandteile, wie z.B. den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss ab 2019[1], die erst sukzessive in Kraft treten. Es ist dennoch sinnvoll diese Bestimmungen bereits jetzt mit aufzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Ihre Versorgungsordnung zu einem unzusammenhängenden Sammelsurium verkommt. Ein genau aufeinander abgestimmtes Konzept, kann einfach effizienter funktionieren.

Fazit: Lassen Sie sich nicht das Heft aus der Hand nehmen! Gestalten Sie einen der wichtigen Bausteine Ihres Unternehmens selbst. Nutzen Sie das BRSG und dessen Umsetzung für Ihren Betrieb, als Chance Ihre Versorgungsordnung zu aktualisieren, zu vereinheitlichen oder ggf. neu aufzusetzen!

Tarifgebundene Unternehmen:

Für Ihr Unternehmen gilt: der momentan bestehende Tarifvertrag ist weiterhin gültig. Es bleibt abzuwarten wie die Tarifparteien das BRSG umsetzen werden. Ab diesem Jahr ist es Ihnen möglich, bei Tarifvertragsverhandlungen über die eventuelle Abänderungen zu entscheiden. Auch hier ist das Sozialpartnermodell eine weitere Möglichkeit die bAV für die Mitarbeiter zugänglich zu machen. Aber eben nur eine von vielen! Es muss also nicht zwangsläufig dazu kommen, dass in Ihrem Fall das Sozialpartnermodell neuetabliert wird. Desweiterhin stehen grundsätzlich alle anderen Neuerungen, die das BRSG vorsieht, auch für tarifgebundene Unternehmen, bzw. den jeweiligen Tarifvertragsparteien zur Verhandlung offen.

 

 

 

Unbeschwert zur vollständigen bAV –

 mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Ihr bAV- Experten Team des UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

[1] Für Neuzusagen; bei bereits jetzt bestehenden Zusagen gilt der 01.01.2022 als Deadline. Bis zu diesem Tag, müssen auch die Bestandszusagen den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss beinhalten!

 

Autor: Nina Engelke

Gefährdungsbeurteilung

Stolperfalle Gefährdungsbeurteilung – aktuelle Urteile des Oberlandesgerichtes

 

Sind Sie sich der Bedeutung einer korrekten Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen für Ihr Unternehmen bewusst?
Verstöße gegen die geltenden Verordnungen (z.B. §3 der Betriebssicherheitsverordnung zu Gefährdungsbeurteilungen) können nach §§ 25 und 26 des Arbeitsschutzgesetzes, je nach Schwere mit einem Bußgeld bis zu 25.000€ oder sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden!

 

Kommt es z.B. zu einem Arbeitsunfall und es wird festgestellt, dass eine unzureichende bzw. fehlende Gefährdungsbeurteilung ein Grund für diesen war, ist der Arbeitgeber für die Unfallfolgen haftbar. Dies zeigt das Urteil des OLG Nürnberg vom 17.06.2014 (hier fehlte, aufgrund nicht ausreichender Kenntnisse der Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Gefährdungsbeurteilung völlig, mit deren Hilfe es möglich gewesen wäre, den entstandenen Arbeitsunfall zu vermeiden).

 

Doch ist nicht nur ein potentieller Arbeitsunfall eines Beschäftigten ein finanzielles Risiko. So kann auch ein Bußgeld fällig werden, wenn bei einer Überprüfung durch die Berufsgenossenschaft festgestellt wird, dass die Gefährdungsbeurteilungen nur unzureichend oder nicht rechtzeitig durchgeführt und dokumentiert wurden (nach bussgeld.org droht in diesem Falle ein Bußgeld von 3000€).

 

Schützen Sie sich vor der Stolperfalle „Gefährdungsbeurteilung“ und bleiben mit uns auf dem Laufenden!

Erfahren Sie hier mehr zu umfassendem Arbeitsschutz.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

Federleicht zu einem vollständigen Arbeitsschutz – mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Betriebsrentenreform kommt Gedanken Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das neue Betriebsrentengesetz ist da!

 

Die Gesetzesänderung des Betriebsrentengesetzes ist verabschiedet und tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Machen Sie sich mit den beschlossenen Veränderungen vertraut, um zu wissen, welche Veränderungen konkret in Ihrem Unternehmen notwendig werden.

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen für Sie zusammengestellt:

 

Betriebsrentenreform / Betriebsrentenstärkungsgesetz

 

 

 

 

Wir kümmern uns für Sie um:

  • Die Durchführung Ihrer Versorgungszusage
  • Ihre Meldepflichten in der BAV
  • Den gesetzlich vorgeschriebenen Übertragungsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

 

 

Sie müssen sich mit uns um nichts mehr kümmern!

Alles was Sie tun müssen, ist: Save a Date – mit uns!

 

 

 

Unbeschwert zur vollständigen bAV –

mit uns aus dem UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

 


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