Unternehmen und Beschäftigte schützen

Coronakrise Kurzarbeit

Alles was Sie wissen müssen zum Kurzarbeitergeld

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales appelliert an alle Unternehmen das Kurzarbeitergeld als letzten Möglichkeit zu betrachten, zu aller erst sollen andere pragmatische Lösungen durch offene Gespräche mit den Beschäftigten getroffen werden. Zum Beispiel soll die Möglichkeit geprüft werden Home-Office zu ermöglichen, kreative Arbeitszeitmodell zu etablieren und auch die Nutzung von Urlaub und Arbeitszeitkonten in Betracht zu ziehen. Unvermeidbar ist demnach Kurzarbeit, wenn noch vorhandener Urlaub aus dem vergangenen Urlaubsjahr einzubringen ist oder Überstunden aufgelöst werden können. Zuerst müssen alle wirtschaftlichen Gegenmaßnahmen getroffen werden um Kurzarbeit weitestgehend zu vermeiden.

Zu den vielfältigen Varianten von Arbeitszeitmodellen gehört unweigerlich die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung. Das Abrechnungsverfahren der Bundes Agentur für Arbeit sieht zudem Arbeitszeitnachweise vor, um die geleistete Arbeitszeit, Ausfall- und Fehlzeiten nachvollziehen zu können. Ein Newsbeitrag zu diesem Thema folgt!

 

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld soll gerade jetzt in Zeiten der Unsicherheit und Störung von normalen Arbeitsabläufen dazu beitragen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsplatz nicht verlieren. Das Instrument der Kurzarbeitsregelung wird voraussichtlich bis April in seinen Regelungen angepasst. Hierzu wurde das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld erlassen. Die Zugangsvoraussetzungen sind somit erleichtert worden. Diese erleichterten Zugangsvoraussetzungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die jeweilige Agentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann somit rückwirkend für den gesamten Monat März beantragt werden und zusätzlich ist die Beantragung online möglich. Grundsätzlich wird Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und im Einzelfall geprüft.

Kurzarbeitergeld kann für eine Dauer von bis zu 12 Monaten beantragt und bewilligt werden. Kurzarbeitergeld wird in derselben Höhe wie Arbeitslosengeld bezahlt, also 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (§105 SGB III). Bei mindestens einem im Haushalt lebenden Kind werden 67 Prozent des Nettoentgelts von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, um Kündigungen zu vermeiden. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, wie beispielsweise der Arbeitgeberanteil zur Renten- und Pflegeversicherung können, durch Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet werden. Diese Erstattung bezieht sich nur auf den Zeitraum des Arbeitsausfalls.

Kurzarbeitergeld kann unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden, bei Vorliegen von erheblichem Arbeitsausfall und Lohnausfall z.B.: bei Lieferengpässen, Betriebsbeschränkungen oder Schließung durch behördliche Anordnung in Folge des Coronavirus. Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter muss im Unternehmen angestellt sein. Die angepasste Mindesterfordernis sieht vor, dass mehr als 10 Prozent Entgeltausfall für mindestens 10 Prozent der beschäftigten ArbeitnehmerInnen erforderlich ist um Kurzarbeitergeld bewilligt zu bekommen. Vorher musste mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen sein.

Die Anzeige über den Arbeitsausfall (§99 SGB III) muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Bei einem unabwendbaren Ereignis, wie der Corona-Pandemie, muss die Anzeige unverzüglich eingereicht werden. Der erhebliche Arbeitsausfall muss glaubhaft dargelegt und begründet werden.

Im nächsten Artikel finden Sie alle Informationen zur zweiten Säule des Maßnahmenpakets – die steuerlichen Liquiditätshilfen für Unternehmen werden dargestellt. Bleiben Sie gesund!

 

 

Quellen:

Website des Bundesministeriums für Finanzen https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html

Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Maßnahmen in der Coronakrise

Was tun, um Einbußen durch das Coronavirus auszugleichen oder zu mildern?

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus erstellt. Gerade jetzt, wo gerade kleine Unternehmen besorgt sind und auch Angestellte in Ihrer Beschäftigung immer weniger Sicherheit finden, ist es wichtig genau, über mögliche Maßnahmen, Bescheid zu wissen. In den kommenden Tagen werden Sie hier auf unserer Website wichtige Informationen und auch Umsetzungsvorschläge finden, die Ihr Unternehmen betriebsfähig halten.

 

Das Maßnahmenpaket ist in vier Säulen aufgeteilt:

 

  1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
  2. Steuerliche Anpassung für Unternehmen zur Liquiditätssicherung
  3. “Milliarden-Schutzschild“ in Form von Liquiditätshilfen durch vereinfachten Zugang zu Krediten
  4. Stärkung des Europäischen Zusammenhalts

 

Über die einzelnen Punkte das Maßnahmenpaketes werden wir weitergehend informieren.

 

Genauere Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html.

 

Ausgangssperren – Was bedeutet das für unsere Arbeitswelt?!

Inzwischen wurden alle aufgerufen, soziale Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen, um der Verbreitung des Corona-Virus Einhalt zu gebieten. Ausganssperren sind in der Diskussion.

Was bedeutet das für jeden individuellen Betrieb? Viele Betriebe und Geschäfte müssen schließen, andere können, dürfen oder müssen geöffnet bleiben.

Wie können letztere ihre Angestellten und Betriebe schützen, um selbst im möglichen Kontaktfalle weiter geschäftstätig sein zu können?!

Es gibt viele Lösungen in den Umstrukturierungen von Arbeitsplätzen, Arbeitsmodellen und Mitarbeitern, die dies einfacher möglich machen, als gedacht. Wir helfen an der Stelle weiter! Wir gestalten mit Ihnen Ihre Unternehmensstrukturen betriebsfähig!

 

Auch wir ergreifen ab sofort zu Ihrem und unserem Schutz einige Maßnahmen. 

Für die Zeit vom 23.03.2020 bis 17.04.2020 verzichten wir soweit wie möglich auf den direkten Kontakt, um die Ansteckungsgefahr für uns, aber auch Sie, so gering wie möglich zu halten.

So stehen wir Ihnen während der nächsten Wochen telefonisch und über Skype für Gespräche zur Verfügung, persönliche Termine werden wir in dieser Zeit zum beiderseitigen Schutz vermeiden. 

Telefonisch und per E-Mail sind wir ohnehin wie gewohnt für Sie erreichbar.

 

Ihr Team vom UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

 

Die Gefährdungsbeurteilung als ganzheitliches Konzept zur Navigation für Ihr Unternehmen

Wir befinden uns in einer unruhigen und auch ungewissen Zeit. Noch ist unklar, welche Auswirkungen das Coronavirus in Zukunft haben wird. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation sind noch spekulativ. Nichts destotrotz, darf der tägliche Betrieb nicht ins Stocken geraten. Vor allem dann nicht, wenn ein Großteil der Gründe, welche zu Arbeitszeitausfall oder Ähnlichem führen, eigentlich vermeidbar ist. Gerade jetzt sollte die Gefährdungsbeurteilung genutzt werden, um die richtigen Schritte einzuleiten.

Die Gefährdungsbeurteilung wird immer noch missverstanden und das hat fatale Folgen. Sie ist von weitaus größerem Nutzen für das Unternehmen. Die Gefährdungsbeurteilung darf nicht als Last, sondern muss als Führungsinstrument gesehen werden. Durch die Ergebnisse und auch vorab, durch gezielte Auswahl eines betriebsspezifischen Fragenkataloges, deckt die Gefährdungsbeurteilung organisatorische Schwächen, unklare Absprachen und auch klare Gesundheitsgefährdungen auf. Die Summe dieser Erkenntnisse startet einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

 

Umdenken: Nicht „Was kostet die Maßnahme“, sondern „Was kostet es mich, wenn ich keine Maßnahmen installiere?“

Ein weiteres Verständnisproblem hält sich ebenso hartnäckig. Bei der Umsetzung der individuellen Maßnahmen zur Verbesserung der möglichen auffälligen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, welche im Übrigen auch vorgeschrieben sind, kommt es anfänglich oft zu Ablehnung. Dabei ist dies ein Mittel zur Verbesserung des Gesamtzustandes des Unternehmens. Lassen Sie sich das nicht entgehen. Die Frage darf sich hier sicherlich um Kosten drehen, denn unnötige Betriebsausgaben sollen vermieden werden, allerdings wird hier auch erst klar angezeigt, welche Kosten überhaupt nötig sind.

Das volle Potential der MitarbeiterInnen, der Maschinen und der Abläufe wird nur gewährleistet, wenn alle verborgenen Risiken und auch bis dato unbekannte Potentiale aufgedeckt und nutzbar gemacht werden. Die Maßnahme und auch die externe Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist ein überschaubarer Kostenfaktor, wohingegen die Kosten, die durch psychische oder physische Risiken und damit einhergehenden Ausfallkosten entstehen, meist nicht kalkulierbar sind. Die Gefährdungsbeurteilung als ganzheitliches Konzept verstanden, baut unnötige Kostenfaktoren ab und finanziert sich so selbst.

Ein Umdenken lohnt sich in jedem Fall und schützt Ihr Unternehmen vor unnötigen Kosten und Ihre MitarbeiterInnen vor vermeidbaren psychischen und physischen Gefährdungen.

 

Die Fragen, die Ihnen jetzt noch im Kopf rumschwirren, können Sie gerne stellen und so im Bereich Gefährdungsbeurteilung Unwissen abbauen und für Ihr Unternehmen den richtigen Weg einschlagen.

 

Warum Sie durch die Investition in Ihre MitarbeiterInnen gleich doppelt profitieren

Der demographische Wandel, ein sich zuspitzender Fachkräftemangel und gleichzeitig steigende Anforderungen der ArbeitnehmerInnen an ihren Arbeitsplatz … mit diesen Herausforderungen sehen sich Unternehmen heutzutage zunehmend konfrontiert. Folglich wächst die Bedeutung eines effizienten Personalmanagements für Unternehmen, denn eine der wichtigsten Ressourcen ist der „Produktionsfaktor Mensch“. Während einige Vorgesetzte noch mit sich hadern oder davon überzeugt sind, dass ihr Unternehmen auch ohne zusätzliche Anstrengungen in Sachen Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung gut aufgestellt ist, wissen andere bereits, dass es eine Investition in diese Kernbereiche schlichtweg Nachhaltigkeit für die Zukunft des Unternehmens bedeutet. So stellen wirkungsvolle Strategien im Rahmen der Mitarbeitergewinnung und -bindung nicht nur einen zentralen strategischen Wettbewerbsfaktor dar, sondern bringen weitere Vorteile mit sich, die sich langfristig ebenfalls in der Wertschöpfung des Unternehmens wiederspiegeln. Hier stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten konkret bestehen, um sich sowohl für neue MitarbeiterInnen attraktiv zu positionieren als auch im gleichen Zug die Bindung der bereits im Betrieb beschäftigten Personen zu stärken.

Alles eine Frage der richtigen Anreize – materielle vs. Immaterielle „Benefits“

Auf der Suche nach einer effizienten Maßnahme zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung, werden ArbeitgeberInnen schnell feststellen, dass ihnen heutzutage eine nahezu unüberschaubare Anzahl von so genannten Benefits zur Verfügung steht. Dahinter stecken Zusatzleistungen, die der Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin den MitarbeiterInnen zusätzlich zum Gehalt als besondere Wertschätzung zukommen lassen kann. Differenziert wird dabei noch einmal zwischen materiellen und immateriellen Anreizen sowie solchen, die direkt mit der ausgeübten Tätigkeit verknüpft sind und denen, die diese Verknüpfung nicht aufweisen. Wie die Bezeichnung bereits nahelegt, fallen unter die materiellen Benefits solche, die unmittelbar greifbar sind, wie beispielsweise Sonderzahlungen oder ein Diensthandy oder -wagen. Während die genannten Anreize unmittelbar mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers/ der Arbeitnehmerin verbunden sind, stellen eine betriebliche Altersvorsorge oder eine betriebliche Krankenversicherung beispielsweise Benefits dar, die keinen unmittelbaren Bezug zur ausgeübten Tätigkeit aufweisen. Auf der Seite der immateriellen Zusatzleistungen stehen zum Beispiel Weiterbildungsmöglichkeiten oder die Anerkennung durch den beziehungsweise die Vorgesetze/n. Diese Benefits weisen offenkundig einen mittelbaren Bezug zur Arbeit auf. Betriebssport und gesundheitsförderliche Maßnahmen sind ebenfalls immaterielle Zusatzleistungen, auf die ArbeitgeberInnen zurückgreifen können, diese weisen jedoch keine unmittelbare Verknüpfung zur beruflichen Tätigkeit auf. 

Durch eine gezielte Wahl der Benefits profitieren nicht nur Ihre MitarbeiterInnen – bKV und bAV als nachhaltige Benefits auch für Ihr Unternehmen

Studien belegen, Geld ist nicht alles! So kommt unter anderem die Studie „Jobsuche im Fokus“, welche von StepStone Deutschland durchgeführt wurde, zu dem Ergebnis, dass viele ArbeitnehmerInnen sich im Rahmen der motivierenden Zusatzleistungen von ihren Vorgesetzten beispielsweise Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge wünschen. Ebenfalls hoch im Kurs stehen für ArbeitnehmerInnen gesundheitsförderliche Maßnahmen wie beispielsweise Gesundheitstage oder vergünstigte Mitgliedschaften im Fitnessstudio. An dieser Stelle bietet sich für ArbeitgeberInnen jedoch die Möglichkeit über derartige Einzelmaßnahmen hinaus, eine betriebliche Krankenversicherung im Unternehmen zu etablieren. Diese hilft das Thema Gesundheitsförderung gezielt in der Unternehmenskultur zu verankern. Die zuvor genannte betriebliche Altersvorsorge bietet weiterhin einen effektiven Weg, die MitarbeiterInnen langfristig an das Unternehmen zu binden, indem zum Beispiel ein bAV-Modell eingesetzt wird, welches die Zugehörigkeit zum Betrieb entsprechend belohnt. Neben den Vorteilen, dass beide Maßnahmen nachweislich die Arbeitsmotivation der Beschäftigten steigern sowie deren Bindung an den Betrieb stärken, profitiert das gesamte Unternehmen von einer bAV und bKV im Betrieb. So lässt sich durch eine bKV und die damit verknüpften Präventionsleistungen beispielsweise die Gesundheit der MitarbeiterInnen aktiv fördern und verbessern. Auf diese Weise lässt sich gleichzeitig für die Zukunft des Unternehmens vorsorgen, denn ein „gesundes Unternehmen“ profitiert von geringeren Fehlzeiten sowie einer gesenkten Fluktuationsrate. Auch in Sachen Mitarbeitergewinnung stellen Sie Ihr Unternehmen durch die Implementierung einer betrieblichen Altersvorsorge sowie einer betrieblichen Krankenversicherung nachhaltig auf. Der Ruf als fortschrittlicher und sozialer Arbeitgeber lässt sich gut als Referenz im Kampf um qualifizierte Führungskräfte nutzen und steigert die Weiterempfehlungsquote des Unternehmens.

Quellen:

Dachroth, Gunnar (2017). Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource. Im Internet unter: https://www.springerprofessional.de/management—fuehrung/mitarbeiter-sind-die-wichtigste-ressource/6600562, Recherche am 31.10.2019.

Görtz, Sarah Luisa (2019). Die besten Benefits zum Gehalt. Im Internet unter: https://www.staufenbiel.de/magazin/gehalt/die-besten-benefits-zum-gehalt.html, Recherche am 31.10.2019.

Janusch, Matthias/ Kirsch-Wickel, Silke/ Knorr, Elke (2009). Personalwirtschaft: Grundlagen der Personalarbeit in Unternehmen. Wiesbaden: Springer-Verlag.

StepStone (2018). Benefits für Mitarbeiter: Kompensation oder Aufwertung? – Zusatzleistungen im Beruf sind aus dem Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Im Internet unter: https://www.stepstone.at/Karriere-Bewerbungstipps/benefits-mitarbeiter/, Recherche am 31.10.2019.

Unger, Angelika (2015). Incentives für Mitarbeiter. Was sich Angestellte von Ihrem Traumarbeitgeber wünschen. Im Internet unter: https://www.impulse.de/management/personalfuehrung/incentives-mitarbeiter/2139008.html, Recherche am 31.10.2019.

Betriebliche Altersvorsorge – das lohnt sich doch gar nicht?!

Diese Aussage trifft zwar teils für Betriebsrenten zu, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sie lässt sich allerdings für eine bAV, die nach diesem Datum generiert wurde, so nicht halten.

Doch woher rührt der Irrglaube, dass die Verbeitragung in der Rentenphase dazu führt, dass die Einzahlungen der Beiträge in die bAV aufgebraucht werden? Der Grund hierfür liegt darin, dass Betriebsrenten vor dem 01.01.2005 unter anderen Voraussetzungen begründet wurden, als dies heute der Fall ist.

Warum mit diesem Mythos dringend aufgeräumt werden muss?

Da gerade junge ArbeitnehmerInnen eine vielversprechende Zielgruppe für eine bAV darstellen, diese aber häufig genau diesem Irrglauben verfallen sind und somit eine bAV für sich als nicht attraktiv einstufen.

So fürchten sie, dass die in der Ansparphase geleisteten Beiträge, im Rentenalter von der Verbeitragung für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung verzehrt werden. Da es sich jedoch um eine Bruttoentgeltumwandlung handelt, also für die betreffende Person steuerliche Vorteile damit verbunden sind, ist der „Verlust“, der durch die Verbeitragung für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase entsteht, vergleichsweise gering.

Der seitens des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin entrichtete Anteil für die bAV bleibt im übertragenden Sinne unangetastet. Dies resultiert aus der Tatsache, dass sich die bAV zu 50% aus den Beiträgen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin zusammensetzt und die übrigen 50% durch staatliche Subventionen ergänzt werden. Die Verbeitragung berührt dementsprechend nur diesen Anteil. Seit dem 01.01.2019 (für Altverträge erst ab dem 01.01.2022) erhalten ArbeitnehmerInnen zusätzlich noch einen gesetzlich verpflichtenden Zuschuss seitens der Arbeitgeber von mindestens 15%.

Da für Betriebsrenten, die bis zum 31.12.2004 begangen wurden, dieser Zuschuss erst ab 2022 gilt und keine staatlichen Subventionen in die bAV eingeflossen sind, findet die Verbeitragung für die Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase von den Beiträgen der Privatpersonen statt.

Als Resümee lässt sich somit festhalten, dass der Mythos der Verbeitragung zwar für die zuletzt genannte Personengruppe zutrifft, jedoch nicht für die der jungen ArbeitnehmerInnen, die unter den jetzigen gesetzlichen Bedingungen eine bAV abschließen. Insofern ergibt sich an dieser Stelle ein dringender Handlungs- und Informationsbedarf. Nur eine gezielte Aufklärung zum Mythos der Verbeitragung gewährleistet, dass mit diesem Irrglauben aufgeräumt wird und jungen BerufseinsteigerInnen somit aktive Vorsorgemöglichkeiten für die Zukunft geboten werden.

Unterbewusste Handlungen, die unseren Alltag erheitern! Oder doch nicht?!

Exklusiv?!

                Qualitätsvoll? Auserlesen? Ausgesucht oder doch nicht inbegriffen?

 

Haben Sie schonmal von Januswörtern oder Homonymen gehört? – Nein?

Dann lernen Sie hier die linguistischen Fachbegriffe und welche Auswirkungen sie unbewusst in unserem Job haben.

Ein bewusster Umgang mit Sprache, gerade im Beruf, ist für viele eine ganz klare Voraussetzung.

Mit welchen Sätzen Kunden oder Kollegen angesprochen werden, wird den ganzen Ablauf beeinflussen. Darüber hinaus ist gerade die Betonung der einzelnen Wörter ein wichtiges Instrument, um richtig verstanden zu werden. Es heißt nicht umsonst, der Ton mache die Musik.

 

Um die feinen Unterschiede und eine interessante Besonderheit unsere Sprache zu erkennen, lohnt sich ein ganz bürotypisches Beispiel zum Einstieg:

Fenster zulassen = Fenster geschlossen lassen, aber

Gefühle zulassen = Gefühlen freien Lauf lassen. Wunderbar verständlich.

 

Haben Sie schonmal darüber nachgedacht wieviel Interpretationsspielraum dies in Gesprächen freilässt?!

 

Das Kinderspiel „Teekesselchen“ nutzt genau diese Tatsache. Ein Beispiel für ein Homonym ist das Wort Zug. Im Duden lassen 16 Bedeutungen für dieses Wortfinden, da sollte vorab klar sein, ob der Zug als Verkehrsmittel oder der Zug an einer Zigarette oder auch der Zug als unangenehmer empfundener Luftzug gemeint ist.

Einen Zug nehmen, hat also mehrere Bedeutungen und wird meistens erst durch den Kontext deutlich.

Sich bei der Bank zu verabreden, ist nicht gerade die sicherste Treffpunktvereinbarung.

 

Umfahren ist das Gegenteil von umfahren

Begriffe können mal dies, mal das bedeuten?!

 

Ein Januswort ist ist ein Wort mit mindestens zwei Bedeutungen, wobei eine Bedeutung das genaue Gegenteil des anderen ist. Ein schönes Beispiel ist das Verb umfahren. Umfahren bedeutet zum einen um ein Hindernis herumzufahren, kann aber auch bedeuten das Hindernis geradewegs umzufahren.

„Wir umfahren das Projekt“ …

Hier ist Betonung gefragt, da die Schreibweise gleich, die Betonung jedoch anders ist.

Anhalten ist ein weiteres Beispiel:

Anhalten (Auto) = das Auto bleibt stehen

Anhalten (Regen) = der Regen findet kein Ende

 

Was machen die kleinen Unterschiede mit unserem Unterbewusstsein?

In einigen Fällen hat sicherlich auch die falsche oder abweichende Verwendung zur Umwandlung gesorgt. Ein Beispiel:

„Wir umfahren das Projekt“. Aus einer Arbeitsgruppe können nun einige anfangen, das Projekt zu umbauen oder mit weiteren Projekten zu stützen. Andere hingegen werden das ganze Projekt begraben.

So oder so, es herrscht eine kurze Ineffizienz, durch impliziertes Wissen und Verständnis bzw. Missverständnis. Etwas was durchaus im Büro eine lustige Anekdote werden kann, oder auch einen teuren Fehler bedeuten kann.

 

„Die Teilnahme ist exklusiv“ = Erlebe ich ein besonderes Ereignis?

„Die Teilnahme ist exklusiv“ = Ich bin nicht eingeladen?

Was könnte die Interpretation für Folgen haben?

 

In jeder sprachlichen Interaktion liegt ein gewisses Potential für Fehler, gehen Sie deshalb sorgsam mit Ihren Aussagen um, auch einer Fahrschullehrerin würde ich empfehlen Anweisungen wie „Umfahren!“ genau zu formulieren und die Betonung zu beachten. Da gibt es nämlich kleine, aber folgenreiche Unterschiede.

 

Quellen:

http://www.leginda.de/von-banken-und-baenken-homonyme-sind-kein-kinderspiel/

https://www.leginda.de/januswoerter/

http://frank-hurlemann.blogspot.com/2016/03/der-sprach-salon-janusworter-und.html

Mein Erfahrungsbericht zum Praktikum im Betrieblichen Gesundheitsmanagement im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr

Sammelt möglichst viele praktische Erfahrungen und nehmt jeden Einblick in die Praxis mit, der euch gewährt wird, denn nur so erwerbt ihr die nötigen fachlichen Kompetenzen und Soft-Skills, die ihr in der Arbeitswelt benötigt“.

 

So in etwa lauten die Worte, die den StudentInnen im praxisbegleitenden Kurs mit auf den Weg gegeben werden, wenn es um die berufliche Zukunft nach dem Studium im Fach Sozialwissenschaft geht. Diese Worte habe ich, Studentin im Master an der Ruhr-Universität-Bochum, mir zu Herzen genommen und mich Mitte diesen Jahres auf die Suche nach einem Praktikumsplatz gemacht. Da ich schon immer sehr interessiert war an gesundheitsbezogenen Themen und dementsprechend mein gewähltes Studienprogramm „Gesundheitssysteme und Gesundheitswirtschaft“ ist, wollte ich zu diesem Schwerpunkt auch gerne ein thematisch passendes Praktikum finden. Für ein Praktikum im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr, habe ich mich entschieden, weil ich bereits erste theoretische Erkenntnisse zu dieser Thematik im Rahmen eines Seminars an der Uni gewinnen konnte. Wie vermutlich jeder Student und jede Studentin weiß, liegen Theorie und Praxis gerne mal weit auseinander, weshalb ich mich dazu entschied durch den direkten Einblick in die berufliche Realität, mein Wissen aus dem Seminar dem Praxistest zu unterziehen.

 

Von der Bewerbung zum Einzel-Assessment ins Praktikum

Auf die Ausschreibung des Praktikums im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bin ich über die Praktikumsbörse der Fakultät für Sozialwissenschaften aufmerksam geworden. Kurz darauf stand ich vor der Herausforderung, eine kreative und explizit keine „0-8-15-Bewerbung“ zu verfassen und ich dachte mir „Oh mein Gott, darauf bereitet einen die Uni nun wirklich nicht vor“. Ganz im Gegenteil – den StudentInnen wird nämlich nahegelegt möglichst die geltenden DIN-Normen für Bewerbungen einzuhalten. Dennoch verstand ich direkt den Gedanken dahinter und versuchte mein Glück irgendwie eine Mischung aus „kreativ“ und „seriös“ zu zaubern und war damit erfolgreich. So erhielt ich eine Einladung zum Einzel-Assessment, wodurch sich gefühlt gleich die nächste Hürde errichtete. Wieder ein Produkt der Erzählungen aus der Uni – hat so ziemlich jeder Student und jede Studentin eine latente Angst vor Assessmentcentern. Heute kann ich sagen – seht es als Herausforderung, aber nicht als Hürde, denn anders als die Horror-Stories aus der Uni nahelegen – es beißt keiner! Tatsächlich stellt ein Assessmentcenter einfach nur eine Möglichkeit für Arbeitgeber/ in und Bewerber/in dar, gemeinsame Schnittstellen zu identifizieren und sich bereits ein wenig kennenzulernen. Wie ihr der Tatsache, dass ich diesen Beitrag schreibe entnehmen könnt, ließ sich auch diese Herausforderung meistern und ich erhielt die Zusage für den Praktikumsplatz.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist mehr als nur „fettfrei kochen“ und der „Yogalehrer am Arbeitsplatz“

Diese Erkenntnis wurde mir und meiner Mit-Praktikantin, die zeitgleich ins Praktikum startete, gleich am ersten Tag vermittelt. Nach dem Einstieg durch ein Begrüßungsfrühstück erhielten wir eine Einführung, was uns die nächsten Monate erwartet und welche Tätigkeitsbereiche wir haben werden. Neben einem enormen Wissenszuwachs in den Themengebieten betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge, gab es in den folgenden Monaten auch zu angrenzenden Schnittstellenthemen viel zu lernen. Es ließen sich nicht nur ungeahnte Funktionen in Word entdecken, sondern auch weitere Kompetenzen im Software-Bereich erwerben. Recherchen, Newsbeiträge und die Erstellung von Informationsmaterial ließen einen zudem immer einen Schritt weiter in die Materie „BGM“ eintauchen. Eine weitere Aufgabe war die Erstellung und Auswertung einer Trendumfrage zu dem Thema: Welche Wünsche richten BerufseinsteigerInnen und Berufstätige an ihren Arbeitsplatz? Mit dieser Frage befassten wir uns im Rahmen des Praktikums, um mit den generierten Daten der Umfrage, im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement und Nachhaltigen Personalmanagement, den Ausbau unserer Projekte zur Mitarbeiterbindung und Erstellung eines gesunden Arbeitsplatzes zu ermöglichen. Den wohl direktesten Einblick in die Praxis, neben der Teilnahme an mehreren Konzeptions- und Kooperationsgesprächen mit Unternehmen, erhalten wir PraktikantInnen jedoch durch die Möglichkeit, Fachtagungen und Messebesuche vorzubereiten und zu besuchen. In meinen Praktikumszeitraum fielen gleich zwei Messen und eine Fachtagung, die meine Mit-Praktikantin und mich unter anderem in die Kreise der Finanz- und Versicherungsbranche eintauchen ließen. Neben der Erweiterung des eigenen Erfahrungshorizonts ließ sich aus den Workshops, an denen wir teilgenommen haben, viel neues Wissen generieren. Die anfängliche Überforderung durch die teils sehr branchenspezifischen Themen wich von Veranstaltung zu Veranstaltung dem Gefühl dennoch die wesentlichen Dinge verstanden zu haben. Nicht nur fachlich gab es dabei viel zu lernen, sondern auch persönlich. Im Anschluss an die jeweilige Veranstaltung, galt es weiterhin, die neu erlernten Inhalte in Konzeptionsgesprächen zu bewerten und zu überlegen, welche Inhalte für die laufenden Projekte nutzbar sind. Zu einigen Themenschwerpunkten sind beispielsweise spannende Newsbeiträge entstanden, die auch auf der Homepage zu finden sind. Durch diese direkten Einblicke wurden die Kenntnisse im Marketingbereich ebenfalls geschärft, da wir die Werbe- und Informationsmaterialien (Broschüren, Flyer, Visitenkarten, Eyecatcher) selbst entwarfen und auch erste Gespräche auf den Messen und Tagungen damit durchführten.

 

Nun geht mein Praktikum zu Ende und wie ich bereits am ersten Tag gesagt habe, die Zeit wird verdammt schnell rumgehen. Dennoch waren es 2 Monate voller neuer Erfahrungen, persönlicher Erkenntnisgewinne und einem Zuwachs an fachspezifischem Wissen im Bereich BGM. Im Anschluss an mein Praktikum wurde mir sogar eine Stelle im UnternehmerHaus angeboten, wodurch die geleistete Arbeit noch einmal eine große Wertschätzung erfährt. Abschließend dürft ihr nun drei Mal raten, ob die Theorien aus dem BGM-Seminar in der Praxis überlebt haben …

Eindrücke von der Digital X 2019 in Köln

Digital X- dahinter steht eine Initiative, die das Ziel verfolgt in Deutschland aktiv die Weichen für die Digitalisierung zu stellen. Mit der Kick-Off-Veranstaltung in Bochum, fiel bereits im April der Startschuss für die dahinterstehende Eventreihe, die eine branchenübergreifende Plattform zum Austausch über die Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung bietet. Die im Jahresrhythmus ausgetragene Veranstaltungsreihe fand dieses Jahr ihren Abschluss in einem zweitägigen Finalevent, welches am 29. und 30. Oktober in Köln realisiert wurde. Für 2 Tage war die Stadt Köln so buchstäblich der Hotspot für all diejenigen, die die Digitalisierung in Deutschland vorantreiben oder sich grundlegend für digitale Fragestellungen interessieren. Insgesamt 35.000 Besucher aus allen Branchen nahmen dieses Jahr an den 7 Veranstaltungen im Rahmen der Digital X teil, davon allein circa 20.000 beim Finalevent in Köln. Um der Frage nachzugehen, wie es um die Digitalisierung im deutschen Mittelstand bestellt ist, war an einem der Messetage auch die Hagebölling & Kollegen Unternehmensberatung unter den Fachbesuchern vertreten. Dabei war vor allem von Interesse, welche der digitalen Prozesse und Instrumente explizit für kleine und mittelständische Unternehmen nutzbar sind.

160 Pioniere der digitalen Welt geben Impulse für einen erfolgreichen Digitalisierungsprozess

Um die digitale Transformation in all ihren Facetten abzubilden, kamen insgesamt 160 nationale sowie internationale Referenten im Rahmen der Digital X in Köln zu Wort. Neben namenhaften Persönlichkeiten wie Sir Tim Berners-Lee, dem Begründer des „World Wide Web“ und Jimmy Wales, dem Mitbegründer und Vorstandsmitglied von Wikipedia, äußerten sich auch aufstrebende Pioniere und innovative Startups zu den Möglichkeiten, die eine digitale Zukunft bietet. Auf den insgesamt 5 Bühnen bot sich den Besuchern der Messe die Chance, sich umfassend über den digitalen Wandel zu informieren. Neben der Präsentation digitaler Soft- und Hardware-Lösungen, standen auch kontroverse Diskussionen auf der Agenda der diesjährigen Digital X. So sind mit einer zunehmenden Digitalisierung von Prozessen zwar überwiegend Vorteile wie die Einsparung von wertvollen Ressourcen verknüpft, jedoch hat die digitale Transformation auch ihre Schattenseiten.

Welchen Einfluss haben digitale Errungenschaften wie die künstliche Intelligenz für unser gesellschaftliches Denken und Handeln?

Das digitale Errungenschaften das unternehmerische Handeln und die Art und Weise wie wir arbeiten maßgeblich prägen würden und werden, darüber besteht zweifelsohne ein hoher Konsens. Leonie Müller, die auch als „digitale Nomadin“ gilt, gab jedoch den Impuls, dass längst nicht nur Wirtschaftsprozesse eine „digitale Färbung“ aufweisen. Mit der These „wir sind eine sesshaft wohnende – aber mobil lebende Gesellschaft“, brachte Leonie Müller sehr bildlich zum Ausdruck, dass die digitale Transformation einen weitaus größeren Wirkungsradius aufweist, als und vielleicht bewusst ist. So sprach sie unter anderem davon, dass die Digitalisierung die Beziehungen zu den Dingen in unserem Leben maßgeblich verändert und somit auch einen Einfluss auf das gesellschaftliche Zusammenleben ausübt. Eine weitere kontroverse Diskussion entstand im Vortrag von Ulla Coester rund um die Frage, ob die Weiterentwicklungen digitaler Systeme wie beispielsweise der künstlichen Intelligenz, noch mit unseren Wertvorstellungen vereinbar sind. Die Antwort fiel dabei ebenso deutlich aus, wie der darauffolgende Apell, dass Unternehmen im Zuge der Digitalisierung in der Pflicht stehen, einen Codex mit ethischen Standards zu entwickeln. Denn nur durch die Einhaltung solcher Standards und Normen lässt sich laut Coester gewährleisten, dass die Menschheit auch zukünftig die Macht über die Steuerung des gesellschaftlichen Zusammenlebens fest in den Händen hält.

Offen blieb an diesem Tag hingegen die Frage, ob es der Initiative für Digitalisierung im Zuge der Digital X gelingt, tatsächlich den Innovationsgeist in alle Branchen zu bringen und digitale Lösungen für Unternehmen aller Größen nutzbar zu machen. So zeigte sich bei vielen der präsentierten Soft- und Hardwarelösungen, dass diese eher auf die Anwendung in größeren Unternehmen ausgelegt sind. Somit bleibt abschließend der Eindruck, dass die Digitalisierung in Deutschland in zwei unterschiedlichen Geschwindigkeiten abläuft und kleine und mittelständische Unternehmen dabei im Nachteil sind.

Partnerschaft

EN Baskets Schwelm und Hagebölling & Kollegen Unternehmensberatung – gemeinsam für Nachhaltigkeit!

Wie bei dem Partner EN Baskets steht die Thematik der Nachhaltigkeit an vorderster Front, deshalb fördern wir bewährte Strategien aus dem Bereich des Nachhaltigen Personalmanagement. Dies steht und fällt mit den richtigen MitarbeiterInnen. Diese vor allem in der Region zu finden, dann an das Unternehmen zu binden, darüber hinaus gesund und motiviert zu halten, ist eine große Aufgabe und Verantwortung. Ein weiteres Thema, welches die EN Baskets und unser Unternehmen stark unterstützen und nachhaltig Aufbauen möchten, ist die Förderung von Jugendlichen. 

Mehr über unsere Partnerschaft: https://en-baskets.de/2019/11/13/en-baskets-schwelm-und-hageboelling-kollegen-unternehmensberatung-gemeinsam-fuer-Nachhaltigkeit/


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