Ist die Generation Praktikum ein nachhaltiges System?

Von der Praktikantin zur Werkstudentin, eine Entwicklung dank Vertrauen und Förderung

Generation Praktikum – die Generation, die trotz guter Ausbildung keinen Job findet und von Praktikum zu Praktikum geschoben wird. Dieser Generation müsste ich eigentlich auch zuordnen werden, aber dieser Beschreibung entspreche ich nicht. Das liegt zum einen daran, dass ich mein Pflichtpraktikum im Rahmen meines Studiums im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr erleben durfte und daran, dass ich mich angestrengt und wohlgefühlt habe. Im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr arbeite ich nach wie vor, nur nicht mehr als Praktikantin, sondern als Werkstudentin neben meinem Studium. Auf unserer Website existiert schon ein lesenswerter Newsbeitrag zu meinen Erfahrungen als Praktikantin und wie es danach für mich weitergegangen ist möchte ich jetzt erzählen.

 

Meine Erfahrungen als Werkstudentin

Bestimmt ergeht es nicht vielen so wie mir und ich bin dankbar dafür, nicht ins nächste Praktikum oder eine studienferne Beschäftigung zu wechseln. Mir wurde nach meinem Praktikum eine Übernahme angeboten und damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet, obwohl die Möglichkeit der Übernahme schon in der Ausschreibung zu lesen war. Da mich mein Aufgabenfeld persönlich begeistert und ich mich sehr wohl an meinem Arbeitsplatz fühle, bin ich geblieben, ganz nahtlos und bis heute. Im Vergleich zu meiner Zeit als Praktikantin hat sich in jedem Falle mein Selbstverständnis verändert, viele Aufgaben hätte ich mir als Praktikantin nicht zugetraut, die für mich jetzt wie selbstverständlich dazugehören. Telefonieren zum Beispiel, wenn ich gegen Ende des Praktikums das Telefon vor mir hatte, war ich immer nervös. Jetzt nach bekräftigenden Gesprächen und hilfreichen Tipps meiner Vorgesetzten, freue ich mich über Anrufe und ich nehme mir die Zeit, meine Kontakte zu pflegen. Mit der Stelle als Werkstudentin habe ich an Verantwortung dazugewonnen, es muss dazu gesagt werden, dass ich schon während meines Praktikums viel selbstständig erarbeiten durfte und mit Anmerkungen gemeinsam Ziele erreicht wurden. Jetzt habe ich meine eigenen Verantwortungsbereiche und das fühlt sich sehr gut an. Es ist schön zu sehen, wie Projekte die im Praktikum angelaufen sind, jetzt umgesetzt werden, wachsen und ich weiter Teil davon bin.

Als Werkstudentin bin ich sehr dankbar über das mir entgegengebrachte Vertrauen meiner KollegInnen. Das Vertrauen in meine Fähigkeiten und meine Verlässlichkeit an sich ist schon eine Form der Wertschätzung, aber ich werde immer wieder für meine Arbeit gelobt und darin bestärkt, dass ich neue Anforderungen bewältigen kann. Zu keiner Zeit schlägt, dass Vertrauen in eine Form von „auf sich allein gestellt sein“ oder Schaffensdruck um. Ich weiß ich kann und soll nachfragen oder mir Hilfe holen und diese bekomme ich auch. Generell wird sich viel Zeit genommen für Konzeptionen und Projekte und daran teilzuhaben hat mir schon viel neues Wissen gebracht. In diesen Gesprächen finde ich immer wieder Schnittstellen zu meinem Studium sei es im Bereich Soziologie, sozialpsychologische Theorien oder auch wirtschaftliche Strukturen. Viele Dinge die im Studium theoretisch funktionieren, sind in der Praxis nicht anwendbar oder nur begrenzt, auch das konnte ich schon schnell feststellen. Für mich war dieses Praktikum ein Einstieg in das Berufsleben und hat mich nachhaltig geprägt.

 

Nachhaltiges Praktikum?

Die Nachhaltigkeit die ich hier ansprechen möchte bezieht sich auf die Nachhaltigkeit in der Weiterentwicklung von Fähigkeiten. Was zeichnet ein nachhaltiges Praktikum aus?  Ein Praktikum ist nur dann nachhaltig, wenn daraus neue Fähigkeiten und Erfahrungen entstehen. Im Praktikum nur stupide Aufgaben oder Klassiker wie Kaffee kochen zu erledigen, beeinflusst nachhaltig vermutlich nur die Entscheidung an dieser Stelle nicht stehen bleiben zu wollen, aber bringt keine neuen Fähigkeiten, die nachhaltig Einfluss auf das weitere Berufsleben haben. Durch kontinuierliche Steigerungen im Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und auch durch gutes Feedback und Einarbeitung, stellt der/die PraktikantIn und auch der Arbeitgeber schnell fest, welche Ressourcen vorhanden sind. Davon profitieren beide Seiten. Bei der Feststellung, dass jemand super Flyer gestaltet oder den nötigen Ehrgeiz hat, es zu erlernen, dann ist es eine nachhaltige Investition daran aufzubauen. Seine PraktikantInnen zu fördern und mit sinnvollen und herausfordernden Aufgaben zu betrauen, zeigt auf eine angenehme Art und Weise, ich arbeite hier nichts ab, sondern ich bin aktiv an der Arbeit des Unternehmens beteiligt.

Meine Arbeit ist wichtig, dieses eindrucksvolle und damit nachhaltige Gefühl ist der wichtigste Schritt ins Berufsleben, da einem bewusst wird, dass die geleistete Arbeit wertgeschätzt wird. Nachhaltig beeinflusst werde ich auch jetzt noch dadurch, dass ich im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements bei Projekten von Anfang an dabei war und mich in diesem Themengebiet auskenne. Mir wird aber auch mehr zugetraut und ich arbeite mich immer wieder in neue Aufgabenfelder ein, dadurch lerne ich immer Neues dazu. Alle Erfahrungen und auch Fähigkeiten, die ich hier ausbauen kann, werden nachhaltig meinen Berufsweg beeinflussen.

Nachhaltigkeit zeichnet sich bei einem Praktikum am Ende dadurch aus, ob Neues dazugelernt werden konnte oder vorhandene Fähigkeiten gefördert wurden. Ein Praktikum ist in erster Linie dafür da, den Einstieg in das Berufsleben zu ebnen. Diese Erfahrung habe ich im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr alle Male machen dürfen. Nicht nur dazulernen durfte ich, sondern mir wurde auch die Möglichkeit gegeben Erfahrungen zu sammeln und meine Erkenntnisse aus dem Praktikum in meiner weiteren Zeit direkt anzuwenden. Vieles von dem Erlernten kann mir auch kein Studium oder keine Ausbildung beibringen. Umgang mit Kollegen und Kunden, Strukturierung von Arbeit, Zeit und Alltag, so vieles lässt sich nur direkt im Arbeitsumfeld erfahren.

Im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr verstehen und leben wir Nachhaltigkeit als zukunftssicherndes Konzept und so lerne ich auch immer wieder Neues dazu und Stillstand oder gar Langeweile ist noch nie aufgekommen.

 

Findest du dich hier wieder?

Solltest du dich hier wiederfinden oder deine Neugierde auf ein Praktikum oder eine Werksstudentenstelle und diese Erfahrungen aufgekommen sein, dann ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt für deine Bewerbung. Wir freuen uns über kreative Bewerbungen und hoffen dich schon bald als Teil des Teams begrüßen zu dürfen!

Alle freien Stellen finden sich unter: http://www.unternehmerhaus.eu/themen/offenestellenundpraktika/

Pflicht? Gesetz? Was ArbeitgeberInnen unbedingt wissen und schnell umsetzen müssen

Beachten Sie diese notwendigen Anpassungen und gehen Sie das Thema Home-Office effektiv und richtig an.

 

Der Entwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) liegt bereits vor, doch bis jetzt gibt es weiterhin keine gesetzliche Verpflichtung, da Heil mind. 24 Tage Home-Office fordert. Es wird im Rahmen der Corona- Beschränkungen gerade heiß diskutiert, ob mehr als ein Appell an die ArbeitgeberInnen, also eine Art Pflicht durchgesetzt werden soll. Die Entscheidung dazu wird voraussichtlich morgen (19.01.2021) in der vorgezogenen Konferenz getroffen werden. Auch wenn die Zahlen der Beschäftigten im Home-Office gerade sinken, hat dennoch ein Wandel in der Arbeitswelt stattgefunden und Home-Office ist zu einem viel probateren Mittel geworden, als zu Beginn 2020 vorstellbar war. Unabhängig von den noch zu treffenden politischen Entscheidungen ist klar, dass Unternehmen Home-Office bedenken und bei Anwendung korrekt umsetzen müssen. Einfach die MitarbeiterInnen nach Möglichkeit mit Laptop zu Hause arbeiten lassen ist keine Option, denn es braucht klare Regelungen, Absicherung für beide Parteien und auch arbeitsschutzrechtliche Anforderungen.

 

Home-Office in den Arbeitsvertrag integrieren

Das noch junge Jahr sollte definitiv dazu genutzt werden den Arbeitsvertrag unter die Lupe zu nehmen. Letztes Jahr sind viele MitarbeiterInnen kurzfristig und auch für eine kurze Überbrückung ins Home-Office gegangen, doch da noch kein Ende in Sicht ist, sollten jetzt klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zur Absicherung des Unternehmens und auch zur klaren verlässlichen Regelung für die MitarbeiterInnen. Eine Zusatzvereinbarung zum bereits bestehenden Arbeitsvertrag bezüglich der Telearbeitsregelungen ist notwendig.

Ganz wichtig ist zu Beginn eine klare Abgrenzung zwischen Home-Office und mobilem Arbeiten (mehr dazu hier: https://www.unternehmerhaus.eu/homeoffice-oder-eher-mobile-office/) zu schaffen. Home-Office wird schnell genannt und ist in aller Munde, aber der Oberbegriff für alle Formen der Beschäftigung, wo zumindest ein Teil der Arbeitsleistung nicht im Unternehmen geleistet wird, lautet Telearbeit. Unter häusliche Telearbeit fällt dann auch das Home-Office. In der Anpassung des Arbeitsvertrages sollten Sie genau darlegen, was Sie einräumen und in welcher Art und Weise. Wichtige Punkte, die im Arbeitsvertrag nicht fehlen dürfen, sind hier nochmal für Sie aufgelistet.

 

To do

  • Home-Office (teilweise oder ganz) möglich? / Home-Office oder doch eher Mobile-Office?

Zusatzvereinbarung zum Home-Office in den Arbeitsvertrag:

  • Klare Abgrenzung und Rahmenbedingungen
  • Arbeitszeiteneinteilung und Pausenregelung (Dokumentation der Arbeitszeiten) und festlegen von Erreichbarkeitszeiten
  • Datenschutz und klare Vorgaben zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Dokumenten
  • Arbeitsmittelnutzung
  • Home-Office Laufzeit?! (Befristung, Verstöße)
  • Erforderliche Arbeitsmittel vorhanden? – Inventarliste der durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Mittel – Arbeitgeber muss Arbeitsmittel stellen (Haftungsregelung treffen)

 

Arbeitsschutz im Home-Office

Der/die ArbeitgeberIn ist auch im Home-Office für die Einhaltung des Arbeitsschutzes zuständig und hier fangen viele an zu verzweifeln, da eine tatsächliche Überprüfung am Arbeitsplatz durch den/die ArbeitgeberIn in der Umsetzung natürlich nicht möglich ist. Es gibt aber durchaus ein sinnvolles Mittel, um Einblicke in die Situation am Home-Office Arbeitsplatz zu erhalten und insbesondere der gesetzlichen Pflicht gerecht zu werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein hilfreiches und sehr individuell wandelbares Instrument, um durch Befragung den Ist-Zustand der Bedingungen im Home-Office und mögliche Gefährdungen für die psychische und physische Gesundheit zu erfassen. Auf Grundlage dieser Daten können Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen eingeleitet werden, zudem dient die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung als Nachweis zur Vorlage bei den Aufsichtsbehörden.

Insbesondere die Abgrenzung zwischen Home-Office und Mobile-Office ist unabdingbar, denn es gehen unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen damit einher. Home-Office als fest eingerichteter Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden unterliegt dem Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnungen, Arbeitsschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung im selben Maße, wie der Arbeitsplatz im Unternehmen. Sorgen Sie für klare Verhältnisse durch eindeutige Vereinbarungen im Arbeitsvertrag und nutzen Sie die Vorteile, die durch Home-Office entstehen (z.B. Mitarbeiterzufriedenheit, Flexibilität, Mitarbeiterbindung, Effizienzsteigerung und Einsparung durch weniger Präsenz im Büro und Familienfreundlichkeit des Unternehmens). Das Arbeiten im Home-Office wird noch einige Zeit erhalten bleiben oder sogar zum neuen Normal, seien Sie jetzt schon vorbereiten.

 

Quellen:

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Familie: Digitale Vereinbarkeit. Home-Office und mobiles Arbeiten – eine Toolbox für Unternehmen und Beschäftigte mit Familienaufgaben. Unter: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/Wissenplattformfuer_die_Praxis/Toolbox.pdf (Zugriff am 18.01.2021)
  • Kanzlei Neuendorf: Homeoffice im Arbeitsvertrag – Beitrag von Eric Neuendorf (07.04.2020). Unter: https://www.kanzlei-neuendorff.de/blog/homeoffice-im-arbeitsvertrag/ (Zugriff am 14.01.2020)
  • Haufe Home-Office Arbeitsrecht unter: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/homeoffice-arbeitsrecht_idesk_PI42323_HI10232931.html (Zugriff am 18.01.2021)

Für WerkstudentInnen

Du suchst einen flexiblen Job neben deinem Studium und wünscht dir dein erlerntes Wissen praktisch anwenden und erweitern zu können?!

Viele Tätigkeiten neben dem Studium sorgen zwar für Geld in der Tasche, aber der Bezug zu den Studieninhalten fehlt häufig und für spätere potentielle ArbeitgeberInnen fehlt so eine wichtige Referenz.

Als WerkstudentIn im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr sind insbesondere angehende SozialwissenschaftlerInnen gesucht, da diese eine sehr breite Palette an Fähigkeiten und Wissen aus verschiedenen Fachrichtungen während Ihres Studiums erwerben. So werden statistische Grundkenntnisse und Recherchefähigkeit, wirtschaftliches und ökonomisches Grundverständnis, sowie soziologisches und sozialpsychologisches Wissen in dieser Stelle Anwendung finden.

Frage dich nicht, was mache ich nach dem Studium, sondern setze jetzt den Grundstein für den Einstieg in die Berufswelt!

Hier geht es zum freien Stuhl!

Wir suchen Verstärkung!

Wir suchen zum 01.03.2021 eine abteilungsübergreifende Verstärkung für unser Unternehmen.

BÜROKRAFT (M/W/D) IN TEILZEIT  
Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen, welches im UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr ansässig und deutschlandweit tätig ist. Unsere Philosophie ist die Leichtigkeit.

Wir bieten einen nachhaltigen Arbeitsplatz in modernen Arbeitsformen. Als moderne Arbeitsform und der damit verbundenen Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung soll die Mobile Arbeit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. der privaten Belange dienen. Darüber hinaus soll die Arbeitszufriedenheit durch eine Steigerung der Eigenverantwortung und Motivation der Mitarbeiter erhöht, sowie die Arbeitsqualität und -produktivität verbessert werden. Ebenso soll die Arbeitsform einen Beitrag zum Umwelt- und Covid 19 Schutz leisten.  

Der freie Stuhl wartet vielleicht nur auf Sie?! 

Hier geht es zur Stellenbeschreibung

Gut, einfach und kurz erklärt!

Das nachfolgende Video erklärt den Hintergrund und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen oder Betrieb und den Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier ist der Schwerpunkt auf die psychische Gefährdungsbeurteilung gelegt, jedoch gelten die Hintergründe für alle Gefährdungsfaktoren einer Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie etc.).

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), mit welchem die IG Metall Nord Hessen über das Thema Informiert:

Physische Gefährdungsbeurteilung

Kompakt zusammengefasst, schnell erklärt!

Das nachfolgende Video erklärt die 6 Prozessschritte, die eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss. Die Ermittlung erfolgt in Form eines Fragebogens, Interviews oder Workshop mit den MitarbeiterInnen, welche danach ausgewertet, beurteilt und ggf. passende Maßnahmen angewendet werden müssen.

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).

Warum eigentlich?

Das ist der Arbeitsschutz: Komplex, an manchen Stellen unklar definiert und ständig im Wandel.

Wir zeigen Ihnen die 6 meist gemachten Fehler, und wie Sie diese im nu vermeiden:

 

  1. Das brauchen nur große Unternehmen

Das Problem ist: Viele Informationen richten sich an Großunternehmen. Jedoch ist jedes Unternehmen betroffen, welches eine/n MitarbeiterIn hat. Mittelständische Unternehmen, Klein- und Kleinstbetriebe sind mit der Umsetzung überfordert oder es fehlt schlicht das erforderte Fachwissen. Es gibt jedoch Dienstleister, die sich darauf spezialisiert haben und die Bedürfnisse und Möglichkeiten dieser Betriebe und Unternehmen genau im Blick haben. Vor allem bei der Notwenigkeit und den Kosten.

 

  1. Nur gesundheitsfördernde Maßnahmen

Viele Unternehmen haben sie schon, die gesundheitsfördernden Maßnahmen. Ob die Beteiligung am Fitnessstudio, der Obstkorb, PhysiotherapeutIn am Arbeitsplatz, Yogakurse … die Liste ist lang, das Angebot unüberschaubar vielfältig.

 

Klar ist: Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind teil eines guten und funktionierenden BGM, jedoch ohne Gefährdungsbeurteilung gehören diese nicht zum Arbeitsschutz. Das liegt daran, dass die Gefährdungsbeurteilung die gesundheitsfördernden Maßnahmen mit den Risiken und Gefährdungen im Betrieb aktiv verbindet. Sie dokumentiert, dass die gesundheitsfördernden Maßnahmen gezielt eingerichtet sind, um Gefährdungen entgegenzuwirken.

Ohne die Gefährdungsbeurteilung ist es nur ein nettes Gimmick für die Beschäftigten.

 

  1. Keine einheitliche und vollständige Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung muss in unterschiedlichen Gefährdungsfaktoren durchgeführt werden. Allen bekannt sollten dabei die Gefährdungsfaktoren der physischen und psychischen Gefährdungen sein.

Die Gefährdungsfaktoren erweitern sich immer weiter und weiter. Anpassungen der Arbeitsformen wie Home-Office und Mobile-Office, Mutterschutz oder Pandemie müssen Anwendung finden.

Meist wird von Dienstleistern oder dem Personalmanagement nur ein spezifischer Gefährdungsfaktor erfasst, so muss ein Unternehmen sich viele Ansprechpartner suchen, die einen vollständigen Arbeitsschutz abbilden.

 

Das muss nicht sein. Eine gute und ausführliche Gefährdungsbeurteilung gibt zusätzlich, abseits von Gesundheitsfragen, Aufschluss über Probleme, Produktions- und Arbeitslücken. Damit ergeben sich für Unternehmen und Betriebe Investitionsvorteile bei gleichen Kostenstrukturen. Somit werden nicht nur regelmäßig die Arbeitsschutz- und Gesundheitsstrukturen erfasst. Ebenso eröffnet die Gefährdungsbeurteilung Einblicke in das allgemeine Arbeits- und Produktivitätssystem und deckt hier etwaige Schäden auf.

 

  1. Keine Aktualisierung und Anpassung

Das Arbeitsschutzgesetz ist nicht starr. Jedes Jahr kommen Ergänzungen, Anpassungen und Pflichten hinzu. Eine regelmäßige Überprüfung und Durchführung ist notwendig und vorgeschrieben.

 

  1. Mythos ArbeitgeberIn und Personalmanagement müssen sich nicht kümmern

Arbeitsschutz ist Chefsache! Dementsprechend ist jede/r ArbeitgeberIn und das Personalmanagement zur Durchführung eines angemessenen Arbeitsschutzes verpflichtet. Die Art der Durchführung des Arbeitsschutzes durch die Gefährdungsbeurteilung ist nicht festgelegt. Jedoch, dass sie erfolgen muss. Intern durch ein ausgebildetes Personalmanagement oder durch externe Dienstleister.

 

  1. Mutterschutz

Seit 2018 ist die Gefährdungsbeurteilung auch ein wesentlicher Bestandteil des Mutterschutzes §§ 9-10. Hier werden die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die unverantwortbare Gefährdung und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, sowie die Schutzmaßnahmen abgefragt. Ohne dies existiert im Unternehmen kein aktiver Mutterschutz.

 

Erklärfilme zur Gefährdungsbeurteilung

 

Physische Gefährdungsbeurteilung

Kompakt zusammengefasst, schnell erklärt!

 

Das nachfolgende Video erklärt die 6 Prozessschritte, die eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss. Die Ermittlung erfolgt in Form eines Fragebogens, Interviews oder Workshop mit den MitarbeiterInnen, welche danach ausgewertet, beurteilt und ggf. passende Maßnahmen angewendet werden müssen.

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).

https://www.youtube.com/watch?v=mqPDa78Dzf4

 

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gut, einfach und kurz erklärt!

Das nachfolgende Video erklärt den Hintergrund und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen oder Betrieb und den Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier ist der Schwerpunkt auf die psychische Gefährdungsbeurteilung gelegt, jedoch gelten die Hintergründe für alle Gefährdungsfaktoren einer Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie etc.)

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), mit welchem die IG Metall Nord Hessen über das Thema Informiert:

https://www.youtube.com/watch?v=TFCoqGzFQ54&feature=emb_logo

Klarheit zur Abgrenzung und Verbindung

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement, das ist doch dasselbe oder das Gleiche! – Oder doch nicht?

 

Wenn ich das eine mache, hab‘ ich das andere auch! – Oder nicht?

 

Das macht die Berufsgenossenschaft, Handelskammer und Gewerkschaft! – Oder doch nicht?

 

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement bauen aufeinander auf, sind aber zwei voneinander getrennte Systeme, die für sich behandelt werden müssen. Für einen Betrieb oder ein Unternehmen müssen beide Systeme funktionsfähig zusammengeführt und auf das Unternehmen angepasst werden. Sie bauen also aufeinander auf. Nur so können beide Systeme alleine und miteinander funktionieren und geben Rechtssicherheit.

 

Was genau wird verwechselt? 4 Dinge, die Sie unterscheiden müssen!

 

  • Die Rolle der Berufsgenossenschaft

Die Betriebs- oder Baustellenbegehung wird mit beidem oft gleichgesetzt. Es ist aber weder das Eine, noch das Andere. Die BG ist unter anderem ein Kontrollinstrument. Sollte also die BG eine Betriebsbegehung durchführen, wird sie dort nach der Gefährdungsbeurteilung fragen und Einsicht verlangen, jedoch nicht durchführen!

Bei fehlender, falscher oder unvollständiger Gefährdungsbeurteilung steht die BG jedoch mit Informationen zur Seite. Aber auch nur zur Seite. Die Durchführung liegt allein im Unternehmen oder Betrieb!

 

  • Berufsgenossenschaft, Handelskammer und Gewerkschaft, die machen das für meinen Betrieb

Die unterschiedlichen Berufsgenossenschaften, Handelskammern und Gewerkschaften informieren die Unternehmen und Betriebe und stellen auf unterschiedlichen Wegen klar, dass die Umsetzung einer Arbeitsschutz- und Gesundheitsstruktur wichtig ist.

 

Handelskammern weisen hier auf die gesundheitsfördernden Maßnahmen hin, die aber ohne Gefährdungsbeurteilung keine Auswirkung auf den Arbeitsschutz haben. Berufsgenossenschaften und Gewerkschaften geben Hilfestellungen, Checklisten und Leitfäden für Unternehmen und Betriebe raus. Diese müssen im Unternehmen trotzdem noch von fachkundigem Personal bearbeitet und dokumentiert werden.

 

Aber wer hat dies schon im Mittelstand, in Klein- und Kleinstbetrieben?

Zeit und Geld wird es trotzdem jeden Betrieb und jedes Unternehmen kosten. Interne Personal- und Weiterbildungskosten oder externe Kosten für Dienstleister.

 

  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen sind Arbeitsschutz

„Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.“ Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html)

 

Gesundheitsfördernde Maßnahmen zählen nur dann zum Arbeitsschutz, wenn sie in der Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung zum Zweck der gezielten Bekämpfung von Gefährdungen im Betrieb Anwendung finden.

 

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin weist auch weiter darauf hin, welche Gefährdungsfaktoren in einer Gefährdungsbeurteilung erfasst werden müssen.

 

  • Gefährdungsfaktoren sind überall gleich

Jedes Unternehmen und jeder Betrieb weist unterschiedliche Gefährdungsfaktoren auf. Jede Gefährdungsbeurteilung muss darauf individuell angepasst werden. Hierbei dürfen keine Gefahren oder Risiken vergessen werden. Allgemeingültig für jeden Betrieb sind folgende Gefährdungsfaktoren: physisch und psychisch (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie). Weitere betriebsspezifische Gefährdungsfaktoren müssen noch zusätzlich erfasst werden. (Eine Auflistung weiterer Gefährdungsfaktoren kann bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingesehen werden: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/_functions/BereichsPublikationssuche_Formular.html)

 

Achtung: Eine gute Gefährdungsbeurteilung beinhaltet alle Fürsorgepflichten von ArbeitgeberInnen.

 

Erklärfilme zur Gefährdungsbeurteilung

 

Physische Gefährdungsbeurteilung

Kompakt zusammengefasst, schnell erklärt!

 

Das nachfolgende Video erklärt die 6 Prozessschritte, die eine Gefährdungsbeurteilung beinhalten muss. Die Ermittlung erfolgt in Form eines Fragebogens, Interviews oder Workshop mit den MitarbeiterInnen, welche danach ausgewertet, beurteilt und ggf. passende Maßnahmen angewendet werden müssen.

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie).

https://www.youtube.com/watch?v=mqPDa78Dzf4

 

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Gut, einfach und kurz erklärt!

 

Das nachfolgende Video erklärt den Hintergrund und Aufbau einer Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen oder Betrieb und den Bezug zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Hier ist der Schwerpunkt auf die psychische Gefährdungsbeurteilung gelegt, jedoch gelten die Hintergründe für alle Gefährdungsfaktoren einer Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung, Arbeitsinhalt, Soziale Beziehungen, Mutterschutz, Pandemie etc.)

 

Dies ist ein Film der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie), mit welchem die IG Metall Nord Hessen über das Thema Informiert:

https://www.youtube.com/watch?v=TFCoqGzFQ54&feature=emb_logo

Hierauf müssen Unternehmen schnell reagieren!

Der dramatische Anstieg der Corona-Infektionen zwingt Bund und Länder erneut, an einen Tisch zu kommen und über neue Verordnungen zu sprechen. Neben den Regelugen im öffentlichen Raum, wird eine Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen beschlossen.

Seit dem 28.10.2020 neu beschlossen: Pandemie in der Gefährdungsbeurteilung.

(Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020, Punkt 13)

Dieser Beschluss weißt alle Unternehmen darauf hin, dass eine Gefährdungsbeurteilung zur Pandemie zwingend durchzuführen ist! Jeder Betrieb, jedes Unternehmen, egal welcher Branche oder Größe, ist aufgefordert, eine Gefährdungsbeurteilung zur Pandemie durchzuführen.

Die Umsetzung muss daher umgehend in die Hand genommen werden.

Zu beachten ist: Hierbei geht es nicht um die Aufstellung und Einhaltung eines Hygienekonzeptes oder der regelmäßigen Durchführung von Corona-Tests. Es geht um die schriftliche Überprüfung und Dokumentation der Maßnahmen, die in einem Betrieb oder Unternehmen erfolgen!

Das Team vom UnternehmerHaus Ennepe-Ruhr unterstützt Sie dabei!

Einsicht in den Beschluss finden Sie hier.

Neue Arbeitswelt mitgestalten durch die Gefährdungsbeurteilung

Wer hätte gedacht, dass Ende das Jahres noch nicht von Normalität zu sprechen ist?! Vermutlich ist der Zustand, in dem sich die Arbeitswelt gerade befindet, das neue Normal.

Kehren wir zurück zu alles beim Alten? Das wäre wirklich schade. So viel Digitalisierung, Umgestaltung von Arbeitsplätzen, Neubetrachtung von alten Strukturen und Methoden. Viele Erfahrungen gingen verloren, wenn einfach wieder weitergearbeitet wird, wie vor Corona.

Joachim Rotzinger (Managing Director Haufe Group) beschreibt in seinem Artikel, dass dies nicht der Fall sein wird, denn es wird ein „neues Normal“ geben. Daran sollten Sie jetzt arbeiten und diese Zeit nutzen, eine neue Arbeitswelt zu gestalten, die zukunftsorientiert und sinnvoll für Ihre Branche und speziell Ihr Unternehmen ist.

 

Corona hat einiges aufgedeckt

Auch jetzt ist in vielen Betrieben noch nicht von Regelbetrieb zu sprechen, aber langsam beginnt eine Eingewöhnung. Viele Unternehmen nutzen die Zwangsumstellung, haben Methoden und Strukturen zukunftsfähig umgestellt und Arbeitsabläufe effizienter gestaltet. Die Corona-Krise verdeutlicht, wozu ein Unternehmen fähig ist und welche neuen Möglichkeiten schon lange bereitstehen.

Corona ist noch nicht vorbei, es gibt weiterhin weltweit erkrankte Personen, Proteste und Forschung nach Heilmitteln. Die meisten Eindämmungsmaßnahmen bestehen auch weiterhin. Wirtschaftliche Auswirkungen der Krise sind noch nicht gänzlich überschaubar und auch weiterhin sind viele Arbeitsplätze nicht sicher.

 

Neue Arbeitswelt

Die Studie „Wir nach Corona. Szenarien für eine neue Arbeitswelt“ der Haufe Group (Download unter: https://www.haufe.de/wir-nach-corona) zeichnet ein Bild einer neuen Arbeitswelt und befragte hierzu circa 1600 Personen in verschiedenen Unternehmen.

Es sind vier Gruppen an Befragten, nach Ihrer Art der Einschätzung, zu differenzieren.

  1. „Die Schlagkräftigen“ (26 % der Befragten)
  2. „Die Unsicheren“ (30 % der Befragten)
  3. „Die Hoffnungsvollen“ (29 % der Befragten)
  4. „Die Resignierten“ (15 % der Befragten)

Gruppe 1 und 2 sind in unterschiedlicher Art und Weise von der Corona-Krise betroffen, aber erwarten bessere Umsätze im Jahr 2021.

Gruppe 3 hat weniger positive Erwartungen an die Umsätze im nächsten Jahr, aber ist dennoch zuversichtlich und bereit für Veränderung.

Die letzte Gruppe befindet sich noch immer in einer Krise und sieht kaum Möglichkeiten für die kommenden Jahre.

Diese Einteilung in die vorliegenden vier Gruppen verdeutlicht, dass ein Großteil der Befragten mit einem umsatzstärkeren Jahr 2021 rechnet und zuversichtlich Veränderungen für das nächste Jahr anstrebt. Insbesondere in die Bereiche Digitalisierung und Mitarbeiterorganisation werden ein Großteil der Befragten Zeit und Geld investieren, um Ihr Unternehmen zukunftssicher zu gestalten.

In kleinen Schritten haben sich Unternehmen vom anfänglichen Schockzustand erholt und daran gearbeitet, den Fortbestand zu sichern. Es gab und gibt weiterhin eine Vielzahl an Veränderungen. Unternehmen müssen aus den Erfahrungen der Corona-Krise individuelle Schlüsse ziehen und erkennen, welche Prozesse zu verbessern sind. So wird die Zeit nach der Krise, wenn es so etwas gibt, noch effizienter sein, als vor der Krise.

Die Haufe Group spricht von einer Phase des Modellierens, also des Anpassens, und genau an diesem Punkt stehen die meisten Unternehmen gerade. Vermutlich wird es notwendig sein, dass in der Zukunft ständig geprüft und angepasst wird. Die neue Arbeitswelt zeichnet sich vor allem durch Wandlungsfähigkeit aus und ohne regelmäßige Anpassungen geht ein wichtiger Vorteil des Unternehmens verloren.

Prüfen Sie auch jetzt und weiterhin die entscheidenden Faktoren für die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens:

  • Führungsebene (Stil und Kommunikation)
  • Betriebskultur und Betriebsklima
  • MitarbeiterInnen (Gesundheit, Fortbildung und Zufriedenheit)
  • Digitalisierung

 

Gestalten Sie aktiv die Zukunft Ihres Unternehmens

Nutzen Sie das Mittel der regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung, um zu erkennen, an welchen Stellen Optimierungspotential besteht und wie Ihre unerlässlichen MitarbeiterInnen die Strukturen und das Betriebsklima wahrnehmen. Wie bereit sind Sie Veränderungen in Ihrem Betrieb voranzutreiben?

Quellen:

  • Haufe Artikel von Joachim Rotzinger unter: https://newmanagement.haufe.de/strategie/wir-nach-corona?emos_sid=AXPmSlyIQBdrOCUd25*815IHzYkIwSl0&emos_vid=AXPmSlyIQBdrOCUd25*815IHzYkIwSl0 (Recherche am 31.08.2020)
  • Studie „Wir nach Corona“ unter: https://www.haufe.de/wir-nach-corona) (Recherche am 31.08.2020)

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